Guten Morgen,
ich habe die folgenden Fall:
Der Vater des Betroffenen ist verstorben. Seine Mutter (testamentarische Alleinerbin, Testament nur für den 1. Erbfall) ist Betreuerin, daher wurde ein Ergänzungsbetreuer bestellt zur Prüfung du ggf. Geltendmachung des Pflichtteils.
Dieser stellt nun den Antrag auf gerichtliche Genehmigung zur Nichtgeltendmachung des Pflichtteils (§1822 Nr.2). Der Betroffene ist Anfang 30 und lebt von Sozialhilfe. Als Grund wird angegeben,dass der Betroffene ein gutes Verhältnis zu einer Mutter habe (inkl. gemeinsamer, von der Mutter finanzierter Reisen) und die Geltendmachung des PT die Mutter in finanzielle Schwierigkeiten bringe würde (Verkauf ihrer Eigentumswohnung erf.) und das familiäre Verhältnis darunter leiden würde.
Es geht um einen Pflichtteil iHv 14.000 Euro.
Was denkt ihr?