Guten Morgen!
Ich habe folgenden Fall vorliegen:
(Mit)Eigentümer ist verstorben, es gibt ein privatschriftliches Testament mit der Ehefrau, also Erbschein für Berichtigung.
Den Erbschein habe ich auch. Dieser weist nun die Ehefrau als auflösend bedingte Alleinerbin aus. Die aufl. Bed. tritt im Fall der Wiederverheiratung ein.
Das habe ich noch nie gesehen. Es gibt keine Auskunft, was im Fall der Wiederheirat passiert. Gibt es so etwas überhaupt, dass die aufl. bed. Alleinerbenstellung nicht automatisch eine aufsch. bed. Vorerbenstellung bedeutet?
Wenn diese Erbenstellung geht, wie trage ich das dann ein? Kann ich im Grundbuch nur eine auflösend bedingte Alleinerbschaft verlautbaren?