Hallo Zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Wir bereiten einen WohnungsKV vor. Im Wohnungsgrundbuch ist ein Wohnungsbesetzungsrecht eingetragen. Dieses soll durch Zeitablauf gegenstandslos geworden sein.
Der Verwalter meint, dass zur Löschung dieses Rechts sämtliche Eigentümer der Wohnanlage zustimmen müssen, da dieses Recht bereits vor Aufteilung in Wohnungseigentum eingetragen war. Mit Vollzug der Teilung wurde dieses Recht auf sämtliche Wohnungseigentumseinheiten übernommen.
Hat der Verwalter Recht? Ich bin der Meinung, dass er da was durcheinander bringt..
Ist nicht hier die Bewilligung des Rechteinhabers und der Antrag des Eigentümers ausreichend?