Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte eure Hilfe, denn ich stehe auf dem Schlauch..
beantragt ist die Eintragung einer AV auf einen 1/2 Miteigentumsanteil.
Im Grundbuch sind die Eheleute in Errungenschaftsgemeinschaft nach bosnischem Recht eingetragen. In der Urkunde treffen diese nun eine Rechtwahl bezüglich Ihres Güterstands, das nun der deutsche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten soll.
Dabei erklären diese in der Urkunde " sind wir darüber einig, das wir nun Miteigentümer zu je 1/2 Anteil sind" . Die Rechtänderung soll im Grundbuch nicht eingetragen werden.
Nun wollen die Beteiligten den 1/2 Anteil des Ehemanns auf die Ehefrau übertragen, sodass diese Alleineigentümerin wird. ( " Mit dieser Urkunde.. wird der Anteil von … auf .. übertragen " ) Hierfür " bewilligen die Beteiligten die Eintragung einer AV "
Nun steh ich allerdings auf dem Schlauch... meiner Meinung nach müsste die Gemeinschaft zunächst auseinandergesetzt und dann die Rechtsänderung im Grundbuch vor eingetragen werden ?? Oder kann ich einfach aufgrund der genannten Bewilligung eine AV an einem fiktiven Anteil eintragen ??
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar..
Vielen Dank vorab