Hallo zusammen,
ich stehe etwas auf dem Schlauch... Folgender Sachverhalt:
In Abt. 2 ist ein Nießbrauchrecht und eine Rückauflassungsvormerkung für A eingetragen. A ist 1997 gestorben. X, die Alleinerbin der A, ist Eigentümerin des Grundstücks. X war auch schon zu Lebzeiten der A Eigentümerin des Grundstücks.
X möchte nun die Belastungen löschen lassen. Ist hierfür ein Erbschein erforderlich oder gibt es da andere Möglichkeiten, damit X die Belastungen löschen lassen kann?
Dankeschön