Huhu,
ich habe eine Nachlasssache, in der ich nicht weiterkomme. Alle bekannten Erben haben das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen.
Gelaufen ist daher bereits ein Nachlassinsolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren wurde am 13.07.2015 aufgehoben und anschließend auch die Nachlasspflegschaft.
Jetzt ist im Nachhinein noch ein Grundstück aufgetaucht, weshalb 2018 die Nachlasspflegschaft erneut angeordnet wurde.
Den aus dem Verkauf erhaltene Erlös möchte der Nachlasspfleger nunmehr gemäß dem Verteilungsverzeichnis des Insolvenzverfahrens an die Gläubiger verteilen, um die Gerichtskosten einer Nachtragsverteilung zu sparen. Mit dem Hintergrund, dass die Gläubiger so mehr Geld erhalten. Er möchte davor jedoch meine Zustimmung, mit der ich jedoch hadere.
Hat das von euch schon mal einer gehört/gemacht? Ist das so einfach möglich, das Insolvenzgericht zu "übergehen"?