Erstattungsfähigkeit Reisekosten

  • Hallo zusammen, ich habe regelmäßig folgende Konstellation bei einem RA.

    Es ist in Pflichtverteidiger mit Kanzleisitz in X bestellt.
    Immer, wenn die Termine frühs beginnen, oder später enden, rechnet er von seinem Wohnort Y ab. Dies sind 40 km einfache Strecke mehr.

    Warum er von zu Hause kommt, oder direkt nach Hause fährt, ist absolut nachvollziehbar. Nur bin ich der Meinung, dass das nicht zu Lasten der Staatskasse gehen kann und streite mich mit ihm regelmäßig drüber. Wie handhabt ihr das? Was sind eure Argumente?

    Vielen Dank schon mal.

  • Moin,

    fährt er vom Wohnsitz zum Termin statt von der Kanlzlei- gibt es maximal die Kosten Kanzlei-Terminsort. (Gerold Schmidt, RVG, 23. Auflage, Müller-Raabe, VV 7003-7006, Rn. 19a oder auch Rn. 33)


    Gruß und schönes WE

  • Moin,

    fährt er vom Wohnsitz zum Termin statt von der Kanlzlei- gibt es maximal die Kosten Kanzlei-Terminsort. (Gerold Schmidt, RVG, 23. Auflage, Müller-Raabe, VV 7003-7006, Rn. 19a oder auch Rn. 33)


    Gruß und schönes WE


    Ich arbeite mit einer 21. Auflage. Da ist nur der Fall besprochen, dass ein Gerichtstermin am Kanzleiort/Wohnort stattfindet. Hier ist der Termin aber am 3. Ort.
    Aber zumindest die Rn.33 hilft mir weiter.

    Vielen Dank.

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