Moin, mal was ungewöhnliches:
PfÜB wird beantragt, Wert: 2060,00 €- Ratenzahlung wird moniert.
Korrektur wird eingereicht, Wert PfÜB: 1998,00 €
Es wird gebeten auch die Seite 9 zu korrigieren, da der Wert unter 2000 € liegt und die Gebühren nach bis 2000 € zu rechnen sind.
Der Gläubiger reicht nun- Wochen später eine korrigierte Forderungsaufstellung ein: aufgrund der während der letzten Wochen neu aufgelaufenen Zinsen ist der Wert wieder über 2000,00 € und damit sind die Gebühren wieder korrekt.
Geht das?