Meine Betriebskosten auch nicht.
... deine "Betriebskosten" trägst da ja auch gar nicht.
Nur zum Verständnis: Nur wenn die (Gebühren-) Einnahmen mindestens in Höhe der Steigerung der Betriebsausgaben steigen, dann hält der Rechtsanwalt theoretisch seinen Gewinn in gleicher Höhe (= entspricht einer Gehaltssteigerung von 0%). Die Inflation für private Ausgaben ist da doch noch gar nicht ausgeglichen.
Und Hand aufs Herz: Nullrunden bei der Besoldung hatten wir schon eine ganze Weile nicht mehr...