Petition d. Kölner Anwaltvereins für RVG-Novellierung

  • Hi! Was haltet Ihr von der Online-Petition des Kölner Anwaltvereins?

    https://www.lto.de/recht/juristen…en-rechtsstaat/

    https://www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_20…_106904.nc.html

    Und erschöpft sich der Novellierungsbedarf in einer Erhöhung der Anwaltsvergütung?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (3. März 2020 um 07:56)

  • Ich halte das für, man verzeihe mir diesen Ausdruck, verlogen.

    Einerseits wird gesagt:
    "Auch einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern muss der Zugang zum Recht und zu einer effizienten anwaltlichen Vertretung jederzeit möglich sein. Es darf keine Zweiklassengesellschaft im Rechtsschutz geben".

    Als wenn es das nicht bereits gäbe. Das dürfte unzweideutig sichergestellt sein durch VKH/ PKH und BerH.

    Andereseits führt man aus:
    "Allerdings seien die Gebühren im Vergleich zu individuellen Honoraren sehr niedrig und stellen die selbstständigen Anwälte laut Trude "mittlerweile vor ernste finanzielle Herausforderungen"

    Aha.

    Der Zugang zur effizienten Rechtsverteidigung/ -verfolgung ist also nur mit hohen und vom Steuerzahler subventionierten Anwaltshonoraren möglich?

    Vor dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit wird der eigene Profit gerechtfertigt? Abgründe...

  • Felix
    Vorsicht, nachfolgend ein wenig Polemik von mir zurück! ;)

    Das dürfte unzweideutig sichergestellt sein durch VKH/ PKH und BerH.


    Ja, sicher. Bei 35,- € für die Beratung reibt sich der RA schon ganz gierig die Hände. Und für die 85,- € für eine außergerichtliche Vertretung, die im Festsetzungsverfahren dann als "nicht notwendig" und daher nicht festsetzbar angesehen wird, so daß der RA dann noch zig Schreiben zur Verhinderung seiner ansonsten kostenlosen Tätigkeit fertigen darf, fliegt er erstmal 'nen Monat in Urlaub.

    Im Ernst: Wieso wurde am 01.09.2009 wohl der § 16a BORA (insbesondere Abs. 3 lit. a) in die BORA aufgenommen? Sicher nicht wegen der Begeisterung für die Verpflichtung zur BerH. Die so vom RA erwirtschafteten Beträge müssen (nicht sollten!) doch durch die "Querfinanzierung" mittels der Regelvergütung oder (Erfolgs-)Honorarvereinbarungen aus anderen Mandaten aufgefangen werden.

    Eine Verpflichtung zur Vertretung eines PKH-Mandates gibt es für den RA übrigens nicht.

    Was ist also die Folge für den Rechtssuchenden?

    Vor dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit wird der eigene Profit gerechtfertigt? Abgründe...


    "Profit" ist übrigens das, was Du am Ende des Monats von Deinem Dienstherrn erhältst und abzgl. Deiner laufenden Ausgaben am Ende im Geldbeutel hast. Das ist beim RA im Grunde nicht anders. Allerdings ist Grundvoraussetzung der Selbständigkeit des RA, daß er den Job überhaupt noch erledigen kann. Und dafür muß er "Profit" erwirtschaften, damit er seinen Geschäftsbetrieb auch aufrechterhalten kann und evtl. auch noch neben seiner Arbeit (s)ein eigenes Leben leben kann. Neben den Kosten, die der laufende Geschäftsbetrieb mit sich bringt, benötigt der Anwalt den "Profit" vor allem auch für die Bezahlung seiner Mitarbeiter. Vielleicht hast Du ja auch mitbekommen, wie es (seit Jahren übrigens immer prekärer) nicht nur dort aussieht. Es gibt immer weniger Fachangestellte und kaum noch Azubis beim Anwalt, weil sie in diesem Beruf mit der Bezahlung nicht mehr arbeiten wollen, teilweise mit Blick auf die spätere Rente auch gar nicht können.

    Exec
    Wo siehst Du denn weiteren Bedarf bzw. mögliche Anreize? Die BerH-/VKH-/PKH-Vergütung stellt nun einmal das Gegenstück zur vom Gesetzgeber auferlegten (Selbst-)Verpflichtung der Anwaltschaft dar.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Also eins mal vorweg: Ich bin absoluter Laie was Kostenrecht angeht. Ich habe damit nur ganz gelegentlich was zu tun. Eine angemessene Entlohnung der Beratungsleistung findet durchaus meine Sympathie.

    Allerdings meine ich, dass es im Kostenrecht durchaus auch Unwuchten zugunsten der beratenden Berufe gibt. Zum Beispiel im Extrem dieser Fall hier https://www.stern.de/wirtschaft/gel…ro-3273976.html (Kurzzusammenfassung: Eingabefehler beim Finanzamt - Steuerbescheid gg. Kiosk über 2,1 Mrd. Euro - Korrektur nach einfachem Anwaltschreiben - Anwaltsgebühr 2,5 Mio. Euro). Diese Fälle haben wir in kleineren, aber auch beachtlichen Dimensionen häufiger.

    Auch frage ich mich manchmal, ob es sein muss, dass ein Anwalt, der sich mit einem Mustereinspruch in 100erte Verfahren reinhängt, den Ausgang des (von anderen durchgefochtenen) Musterverfahrens abwartet und dann anschließend für das einmal mit Textbausteinen erstellte Schreiben 100fach abrechnet.

    Hinzu kommen ja auch Anwälte die - zumindest aus meiner Laienperspektive - das Kostenrecht gezielt missbrauchen - Stichwort: "Abmahnindustrie".

    Ich finde es da ein wenig Rosinenpicken, wenn man immer nur guckt, wo das Pendel zuungunsten ausschlägt.

    Außerdem fühlt sich der Aufhänger der Petition für mich unehrlich an: Wir kämpfen hier nur für die armen kleinen Leute, die sonst schlecht von uns beraten werden müssen. Das durchschauen doch das BMJV und der Petitionsausschuss sofort.

    Soll man doch einfach so ehrlich sein und sagen, dass man die Entlohnung für zu gering hält, weil die eigene Arbeit mehr wert ist.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (3. März 2020 um 11:00)

  • Soll man doch einfach so ehrlich sein und sagen, dass man die Entlohnung für zu gering hält, weil die eigene Arbeit mehr wert ist.


    Ist man doch - wird aber vom Gesetzgeber abgelehnt, auch wegen der damit einhergehenden Erhöhung der Kosten aus der Staatskasse.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Soll man doch einfach so ehrlich sein und sagen, dass man die Entlohnung für zu gering hält, weil die eigene Arbeit mehr wert ist.


    Ist man doch - wird aber vom Gesetzgeber abgelehnt, auch wegen der damit einhergehenden Erhöhung der Kosten aus der Staatskasse.

    Okay, war mir unbekannt. Dort wurde ja auch schon mit dem Argument der Petition hausieren gegangen. Kam allerdings auch von der Opposition (FDP) und "musste" daher nach Politiklogik abgelehnt werden. Das verrät allerdings auch das weitere Schicksal dieser Petition...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Felix
    Vorsicht, nachfolgend ein wenig Polemik von mir zurück! ;)


    Vor dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit wird der eigene Profit gerechtfertigt? Abgründe...


    "Profit" ist übrigens das, was Du am Ende des Monats von Deinem Dienstherrn erhältst und abzgl. Deiner laufenden Ausgaben am Ende im Geldbeutel hast. Das ist beim RA im Grunde nicht anders. Allerdings ist Grundvoraussetzung der Selbständigkeit des RA, daß er den Job überhaupt noch erledigen kann. Und dafür muß er "Profit" erwirtschaften, damit er seinen Geschäftsbetrieb auch aufrechterhalten kann und evtl. auch noch neben seiner Arbeit (s)ein eigenes Leben leben kann. Neben den Kosten, die der laufende Geschäftsbetrieb mit sich bringt, benötigt der Anwalt den "Profit" vor allem auch für die Bezahlung seiner Mitarbeiter. Vielleicht hast Du ja auch mitbekommen, wie es (seit Jahren übrigens immer prekärer) nicht nur dort aussieht. Es gibt immer weniger Fachangestellte und kaum noch Azubis beim Anwalt, weil sie in diesem Beruf mit der Bezahlung nicht mehr arbeiten wollen, teilweise mit Blick auf die spätere Rente auch gar nicht können.

    Junge, unbefristet beschäftigte ReNo-Fachangestellte aus dem Anschein nach gut gehenden Kanzleien wechseln jedenfalls derzeit gern zu unserem Amtsgericht. Ob die Bezahlung, die Behandlung oder die Arbeitszeit den Ausschlag geben, weiß ich nicht, ebenso nicht, ob man ihnen nicht mehr bezahlen kann oder nicht will.

  • Junge, unbefristet beschäftigte ReNo-Fachangestellte aus dem Anschein nach gut gehenden Kanzleien wechseln jedenfalls derzeit gern zu unserem Amtsgericht. Ob die Bezahlung, die Behandlung oder die Arbeitszeit den Ausschlag geben, weiß ich nicht, ebenso nicht, ob man ihnen nicht mehr bezahlen kann oder nicht will.


    Die Gründe, wieso die Kollegen bzw. Kolleginnen in den öffentlichen Dienst (oder auch teilweise in berufsfremde Zweige) wechseln, sind durchaus sehr unterschiedlich, umfassen aber nach meiner Erfahrung alle die von Dir genannten Punkte, wobei die Bezahlung am Ende immer noch das größte Thema zu sein scheint - was sich ja an den niedrigen Azubizahlen und den vielen -abbrechern zeigt. Die Bezahlung ist eben einer der Gründe, was den Beruf so unattraktiv macht. Hier mal repräsentativ als Beispiel von der RAK Berlin den Jahresbericht 2018 (dort Seite 17).

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Und wenn die Kanzlei nicht läuft, besteht ja immer noch die Chance auf die dunkle Seite der Macht zu wechseln, wir suchen ja Rechtspfleger....:teufel:

    Ernsthaft: Ich halte die Gebühren für angemessen.

    Und wenn ich sehe, wie durch Mehrvergleiche, unsinnige Klageerweiterungen pp. der Wert in die Höhe getrieben wird, frag ich mich nicht, was das soll.

    Und nicht verschweigen sollte man auch den § 120 a ZPO: Hier (Arbeitsgericht) ist es so, dass ungefähr 30 % der PKH-Kunden über die 4 Jahre kommen, ohne auf die eine oder andere Art zurückzahlen zu müssen. D.h., die erhöhten Kosten fallen letztendlich denen zu Last, denen man dem Zugang zum Rechtssystem erleichtern will.

    Aber so ist es nun mal: Hauptsache, meine Tasche ist voll und ich habe meine Hamster im Stall.

  • Durch so eine Erhöhung wird nie ein RA einer Angestellten mehr Gehalt in die Tasche schieben, eher wird der Prosche ne Nummer größer :mad:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Auch das ist sicherlich richtig.

    (fast richtig, es wird ein anderer Tesla)

    Wo unsere Fahne weht, ist es für jedes Schiff zu spät wir sind im Kampfe vereint. Gottes Feind und aller Welts Freund...

    Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
    http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ

    2 Mal editiert, zuletzt von Störtebecker (3. März 2020 um 12:35) aus folgendem Grund: dem aktuellen Statussymbol angepasst

  • Aber so ist es nun mal: Hauptsache, meine Tasche ist voll und ich habe meine Hamster im Stall.

    Hamster sind aus [Insider].

    Ob unsere Vergütung angemessen, gerecht, auskömmlich, gierig oder überhöht ist, keine Ahnung. Es gibt wohl die Glücksplize, die das Mandat ihres Lebens (z.B. den Steuerbescheid mit dem Komma an der falschen Stelle) abgreifen und dann nie mehr arbeiten müssen. Es gibt aber auch den wirklich armen Anwalt, der "HartzIV-Aufstocker" ist oder nebenbei einen Zweitjob "Stichwort Taxifahrer" hat. Die meisten Kollegen dürften je nach Kanzleiort und Spezialisierung irgendwo dazwischen liegen.Sie werden nie wirklich reich, aber hungern müssen sie und ihre Angestellten auch nicht.

    Komisch ist, dass soziale Berufe, z.B. Lehrer, Pflegepersonal, Polizisten" eigentlich derzeit eine gute Lobby haben und in finanzieller Sicht gerade viel erreichen können. Zu Recht. Aber bei meinem Berufsstand wird immer nur von gierigen Anwälten gesprochen. Bitte vergesst nicht, dass wir im Rahmen von Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe irgendwo den sozialen Frieden schützen und eine wichtige Funktion im Rechtsstaat wahrnehmen. Das sollte der Gesellschaft auch etwas wert sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Junge, unbefristet beschäftigte ReNo-Fachangestellte aus dem Anschein nach gut gehenden Kanzleien wechseln jedenfalls derzeit gern zu unserem Amtsgericht. Ob die Bezahlung, die Behandlung oder die Arbeitszeit den Ausschlag geben, weiß ich nicht, ebenso nicht, ob man ihnen nicht mehr bezahlen kann oder nicht will.

    Bezahlung, Urlaubstage, wenig flexible Arbeitszeiten - es ist am Ende das Gesamtpaket, was nicht stimmt.

    Seit Einführung des Mindestlohns haben auch die letzten ReNos verstanden, dass sie wie Hilfskräfte bezahlt werden und nicht wie ausgebildete Fachkräfte. Letztlich müssen ReNos auch an ihre Rente denken - und einen Rentenpunkt gibt es nun mal erst ab etwa 36.000 € Jahresbrutto. Kriegt man beim Anwalt nicht. Die ReNo werden aktiver und verstehen, dass Anwälte nicht die richtigen Arbeitgeber für sie sind. Es gibt viele Unternehmen mit Rechtsabteilungen und Tarifveträgen. Der öffentliche Dienst nimmt ReNos mit Kusshand, jedes Unternehmen mit einem eigenen Forderungsmanagement ebenso.

    Wer nicht jedes Jahr bei Vorliegen der Renteninfo losweinen möchte, ergreift irgendwann die Initiative und im günstigsten Fall die Chance, zu wechseln.

    Ob die schlechten Arbeitsbedingungen daher rühren, dass die Gebühren nicht hoch genug sind, vermag ich nicht zu sagen. Es gibt ja auch gut laufende Kanzleien, die mit Stundenhonoraren wirtschaften und finanziell klasse dastehen, wenn man die richtigen juristischen Felder abdeckt. Fakt ist aber auch, dass die Gebühren schon sehr lange nicht mehr angehoben/angepasst wurden. Und den Anwälten laufen die Mitarbeiter*Innen auch weg,weil sie manchmal eben gar nicht mehr Gehalt zahlen können. Die sind verzweifelt, weil ihre Mitarbeiter*innen der "Egoismus" packt und sie sagen: Ist doch nicht mein Problem, ich bin ja nicht ehrenamtlich hier oder ein Sozialdienst.

  • Aber bei meinem Berufsstand wird immer nur von gierigen Anwälten gesprochen.

    Als Vertreter der Staatskasse eines Sozialgerichts kämpfe ich tatsächlich auch manches Mal für die Anwälte. Wenn wir im Sozialrecht vernünftige Anwälte beiordnen wollen, dürfen wir bei den Betragsrahmen zwar angemessen aber nicht kleinlich sein. So manches Klientel schlägt hier im Rechtsantragsdienst trotz Anwalt auf. Wenn wir schon stundenlang und täglich einige "aufwendige" Kläger*innen bei uns haben, möchte ich nicht wissen, wie oft und intensiv die beim Anwalt sitzen und ihn von produktiver (und bezahlter) Arbeit abhalten. Gerade in Sozialrechtsverfahren ist die Mischkalkulation eine knapp genähte Kiste.


    Bezüglich der ReNo-Vergütung, haben wir die Erfahrung gemacht, das wir im öffentlich Dienst fast immer tatsächlich oder in der Relation Arbeitszeit-Vergütung mehr bezahlen.
    Warum aber viele Anwälte für ihre Mandanten vor Gericht um jeden Cent Mehrvergütung oder Urlaub streiten, aber ihre eigenen Angestellte in einer Art leibeigenen Käfighaltung fangen, erschließt sich mir nicht.:gruebel:


  • Warum aber viele Anwälte für ihre Mandanten vor Gericht um jeden Cent Mehrvergütung oder Urlaub streiten, aber ihre eigenen Angestellte in einer Art leibeigenen Käfighaltung fangen, erschließt sich mir nicht.:gruebel:

    Na das Arbeitsrecht gilt doch nicht im Verhältnis zwischen Anwalt und Angestellten ;) Wusstest du das nicht? :teufel:

  • Der Teil:
    "Inzwischen gibt es einen Grundkonsens zwischen den Vertretern der Anwaltschaft und der Länder über wichtige Eckpunkte. An einer Anhebung auch der Gerichtsgebühren führt kein Weg vorbei, obwohl das jede Anwaltsgebührenanpassung konterkariert und dem Forderungskatalog von DAV und BRAK widerspricht." (Hervorhebung durch mich)
    gefällt mir dabei am meisten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Anpassung der Gerichtskosten finden alle legitim, die Forderungen der Anwaltschaft bestenfalls ungehörig. Finde den Widerspruch :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Fange ich gar nicht erst an zu suchen.:D
    Nein, ernsthaft: Weshalb konterkariert eine Anpassung von Gerichtsgebühren eine Anpassung der Anwaltsgebühren? Bezahlt der Anwalt die Gerichtsgebühren neuerdings aus einem schmalen Honorar? Habe ich da eine Gesetzesänderung verpaßt?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Aber bei meinem Berufsstand wird immer nur von gierigen Anwälten gesprochen.

    Warum aber viele Anwälte für ihre Mandanten vor Gericht um jeden Cent Mehrvergütung oder Urlaub streiten, aber ihre eigenen Angestellte in einer Art leibeigenen Käfighaltung fangen, erschließt sich mir nicht.:gruebel:

    ..die Gründe liegen doch auf der Hand und heißen "N e h m e n und Geben"

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

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