Neues Sondernutzungsrecht - neue Pläne?

  • Vielleicht suche ich falsch, aber irgendwie finde ich zu meinem Problem nichts rechtes:

    Ein vor vielen Monden angelegtes WEG soll dahingehend abgeändert werden, dass ein weiteres Sondernutzungsrecht begründet und zugewiesen wird und zwar an Dachflächen einer (vorhandenen) Doppelgarage als Terrassenfläche. Der Änderungsurkunde ist ein Plan beigefügt, in dem die Fläche markiert ist. Nicht eingezeichnet ist aber, wie der Zugang auf das Dach erfolgen soll.
    Die besagte Garage ist auch in der ursprünglichen Abgeschlossenheitsbescheinigung eingezeichnet, von daher kein Problem, aber es ist auch daraus kein Zugang zum Dach ersichtlich. Vermutlich gab es einen solchen damals auch noch nicht.
    Die Lage des Sondernutzungsrechts ist damit ersichtlich. Aber brauche ich auch einen Plan, aus dem sich die Lage des Zugangs ergibt?
    Ich denke ja, kann es aber nicht richtig packen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Allein um schon sicher zu sein, dass der Zugang nicht über das Sondereigentum eines anderen Miteigentümers erfolgt. Sondern über Gemeinschaftseigentum oder durch das Sondereigentum des Sondernutzungsberechtigten.

  • Allein um schon sicher zu sein, dass der Zugang nicht über das Sondereigentum eines anderen Miteigentümers erfolgt. Sondern über Gemeinschaftseigentum oder durch das Sondereigentum des Sondernutzungsberechtigten.

    Danke, das hat mir weitergeholfen!

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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