Rechtsmittel gg PKH-Ablehnung

  • Hallo,

    über die Suchfunktion komme ich leider zu meiner allgemeinen Frage nicht weiter.

    Bei Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (wg. rückständ. Unterhalt) hat die mittlerweile volljährige junge Dame über den Anwalt Antrag auf PKH gestellt. Sie ist Azubi und bekommt Kindergeld. Nach meiner Berechnung mit ihren Angaben hat sie ein einzusetzendes monatliches Einkommen von 219 EUR, was zu einer Rate von 109 EUR führt und das wiederum liegt unter der Bagatellgrenze (4 Monatsraten). Daher habe ich PKH und Beiordnung abgelehnt.

    Nun kommt das Rechtsmittel. Vorgelegt wird eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Frage 1: Rügt das Rechtsmittel nicht, dass ich was falsch gemacht habe? Oder können auch weitere Angaben vorgebracht werden? So nach dem Motto: Ach, ich habe vergessen die Versicherung noch anzugeben...

    In dem neuen Formular wird bei Punkt B Rechtsschutzversicherung Ziff. 2 "Wenn nein: Besteht eine R.versicherung, die die Kosten der beabsicht. Prozessführung tragen könnte?" JA angegeben. :gruebel:

    Frage 2: Dann ist die Sache doch gleich klar und es gibt keine PKH, oder??

    Außerdem wird das Einkommen der jungen Frau angegeben und Belege beigefügt. Nun stimmt der angegebene Betrag gar nicht mit der Angabe überein. Falsch abgelesen, keine Ahnung oder jedenfalls keine Hilfestellung beim Antrag durch den Rechtsanwalt oder sonst jemanden, der Ahnung hat...:cool:

    Frage 3: Was zugrunde legen?


    Danke schon mal.

  • M.E. kann da neu vorgetragen werden, es sei denn, du hast ne Frist nach § 118 II ZPO gesetzt.

    Ist was unklar: Nachfragen... Versicherungspolice vorlegen lassen, Kontoauszüge vorlegen lassen usw.

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