Erbfall 1973, Frage zur Volljährigkeit

  • In einem 73 iger DDR - Erbfall liegt nur noch eine notarielle belgische Ausschlagungserklärung vor, in dem eine Miterbin für sich und gemeinsam mit dem Ehepartner für das damals 22-jährige Kind ausgeschlagen haben.

    Jetzt wird ein ES beantragt, der verschiedene Probleme hat, u.a ist für mich unklar wie der Notar die Ausschlagung so beurkunden kann.
    Soweit ich herausgefunden habe wurde man damals in Belgien mit 21 volljährig.

    Ich kann nicht beurteilen, ob die Erklärung für die 22 Jährige wirksam ist.

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