Hallo,
im Wege der Übertragung von Grundbesitz verzichtet ein Kind auf Erb- und Pflichtteilsansprüche.
Durch späteres Testament wurde dieses Kind für das Barvermögen als Miterbe eingesetzt.
Auf Grund des Erb- und Pflichtteilsverzichts denke ich, dass das Kind als Erbe unberücksichtigt bleibt.
Gibt es andere Meinungen?