Hallo ihr Lieben,
Ich habe im Mai 2019 enen PfÜB erlassen, Titel war ein VB. Erlass des VB war am 25.09.2017 und Zustellung am 02.10.2017. Es kam nun eine Erinnerung des Schuldners. Er behauptet, dass er weder den Mahnbescheid, noch den VB jemals erhalten hat, da er bereits zum 01.07.2017 umgezogen ist. Es wurde eine Meldebestätigung beigefügt, die das Einzugsdatum bescheinigt. Der Gläubiger argumentiert es hätte einen Nachsendeauftrag gegeben usw. Schuldner bestreitet.
Ich tendiere dazu, der Erinnerung abzuhelfen, bin aber mit der Begründung noch ein bisschen wacklig, da der Zustellungsvermerk ja auf dem VB ist. Wie seht ihr das?
Ich danke euch im Voraus!
Liebe Grüße