Guten Tag
habe gegen einen Antrag auf vereinfachte Unterhaltsfestsetzung zulässige Einwendungen.
Dem Antragsteller und auch dem Agg wurde gleichzeitig noch VKH bewilligt.
Die Einwendungen wurden dem Beistand mitgeteilt.
Nach 4 Monaten geht der Ast (Kind vertr. d. d. KM) zum Anwalt und dieser will Akteneinsicht und eine Abänderung des VKH Beschlusses, sodass er noch beigeordnet wird.
Grundsätzlich müsste der RA doch einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen oder liege ich da falsch und es kann in meinem vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren noch was passieren ?
Und wie würdet ihr mit diesem Antrag auf ,,nachträgliche'' Beiordnung verfahren ?