Hallo
ich bin gerade überfragt..
ich habe ein Aufgebot nach 927 BGB. Sie Astin machte die erforderlichen Tatsachen glaubhaft und hatte im Vorfeld (leider) auch schon mögliche Erben ermittelt.
Diese wurden natürlich unmittelbar angehört.
Nun melden diese Eigentümerrechte innerhalb der Frist an.
Ich komm grad nicht weiter.. Erlasse ich jetzt nach Ablauf der Anmeldefrist den Ausschließungsbeschluss mit Vorbehalten hinsichtlich derer, die Rechte angemeldet haben?
Muss ich das Verfahren aussetzten unter Fristsetzung auf Klageerhebung?
Müssen die Erben noch irgendwas belegen?
helft mir bitte