Ich brauche dringend Rat, da kein Kollege so einen Fall bisher hatte. Auch schon mit der Bezirksrevisorin gesprochen und die fand auch keine Grundlage.
Fall:
Ich habe in meinem Verfahren eine Kontenabfrage bei Bank X gemacht, um zu wissen, ob der Betroffene Konten und wenn ja mit welchem Kontostand dort führt. Dies wird auch in Zivilsachen und Nachlasssachen gemacht und es gab bisher nie Probleme. Nun verlangt die Bank X für die Angabe des Kontos nebst Kontostand (einfaches Schreiben, kein Kontoauszug) eine Entschädigung für einen Arbeitsaufwand von 1,5 Stunden in Höhe von 31,50 €.
Ich habe die Bank auf § 1 Nr.3, § 7 Abs.2 Nr. 1 JVEG hingewiesen, wonach lediglich nur eine Erstattung der Seiten in Höhe von 0,15 € möglich ist.
Die Bank bleibt dabei.
1. Wer hat nun Recht?
2. Kann ich per Beschluss zurückweisen? Mit oder ohne Zulassung von Rechtsmittel, da Beschwerdewert von 200 € nicht erreicht?
Danke