Guten Morgen,
folgende Konstellation macht mir etwas Kopfzerbrechen:
wir haben einen Minderjährigen (12 Jahre), den verstorbenen Vater und die Großeltern bzw. vor allem den Großvater des Jungen.
Der Vater ist gestorben und hat ein Testament hinterlassen. Sein Sohn ist befreiter Vorerbe, die Großeltern des Minderj. sind die Nacherben.
Da die Mutter des Mj., die frühere Lebensgefährtin des Verstorbenen, bereits wohl Vermögen veruntreut hat (so hat der GV die Gründe erzählt) hat der Verstorbene den GV als Ergänzungspfleger für seinen Sohn benannt und der Mutter eben die Vermögenssorge bzgl. des Nachlasses ausgeschlossen. Nach § 1638 I BGB ist dieser dann ja auch entsprechend zu verpflichten.
Ich würde es nun gern verstehen, vor allem was man sich bei sowas gedacht hat. Im Grunde muss ja ein Vorerbe das Erbe so behandeln, dass hier nichts zum Nachteil der Nacherben geschieht, also im Prinzip achtet der GV ja nun auf sein Vermögen als Nacherbe?
Wenn da nun nicht viel wäre oder der GV keine Interessen hätte, okay. Aaaber der GV hat das Grundstück seines Sohnes zu großen Teilen mitfinanziert und hat einen vollstreckbaren Titel. Er möchte das Grundstück am liebsten verkaufen (hat auch eine Generalvollmacht über den Tod hinaus) bzw. versteigern und seine fast 200.000 € wieder.
Jetzt soll ich den GV bestellen (die Mutter des Mj. hat sich schon anwaltliche Hilfe besorgt).
Der GV hat auch bereits halb verzweifelt hier angerufen, wobei er weiß genau was er will, nämlich sein Geld wieder und den Rest ordentlich auf seinen Enkel anlegen. Das Grundstück ist derzeit wohl auch nicht bewohnt (die Kindsmutter will aber mit noch 2 weiteren Kindern wohl einziehen und er meinte sie hätte das Haus schon früher runtergewirtschaftet).
Dann wiederum will er immer von uns hier beraten werden, wobei ich ihm ständig gesagt hab dass wir das nicht tun dürfen, ich hab ihm "geraten" sich im Zweifel von einem RA oder ähnlichem beraten zu lassen.
Was meint ihr dazu? Einfach mal bestellen, weil ja so per letztwilliger Verfügung auch gewollt? Dann eben je nachdem was er so vorhat natürlich prüfen, dann wiederum ist halt die Konstellation Pfleger fürs Kind und gleichzeitig Nacherbe doch etwas naja. Der Grundstücksverkauf wäre ja auch zum Nachteil des Erbe des Kindes. Wenn er zwangsversteigert als Gläubiger kann man ja aber auch nichts tun?
Danke!