Hallo zusammen,
irgendwie habe ich mich in Juris und Beck schon dumm und dämlich gesucht aber nix gefunden.
1. Instanz: ratenfreie PKH
2. Instanz: Raten-PKH
BGH: Raten-PKH
Ratenrückstand und danach Aufhebung durch Rechtspflegerin der 2. Instanz. Nun ist die Frage, ob damit auch
automatisch die BGH-PKH aufgehoben ist oder dort noch ein gesonderter Beschluss zu machen ist? Die Bewilligung
von PKH hat ja für jeden Rechtszug gesondert zu erfolgen, die Aufhebung auch?
Es gibt nur ein Ratenkonto in der 2.Instanz, keins beim BGH aber gezahlt wurde vor Aufhebung nur auf Raten der 2. Instanz.
Viele Grüße
Mondlicht