Hallo,
ich arbeite seit 20 Jahren als öbuv Sachverständiger für Gerichte und habe bei geforderten Stellungnahmen bzw. Einwendungen zu meinem Gutachten, durch die Parteien, immer nach dem entsprechenden Vergütungssatz nach JVEG abgerechnet. Nunmehr wurde mit mitgeteilt, dass sich aus dem JVEG keine Vergütungsansprüche für Stellungnahmen ergibt.
Gibt es hierzu eine neue Rechtssprechung? Im JVEG habe ich nichts gefunden.
Die Einwendungen der Parteien/Anwälte usw. bedürfen teilweise ausführliche Recherchen bezüglich der ImmoWertV und der dazugehörigen Rechtssprechung. Muss die Festsetzung der Vergütung beantragt werden?
Danke vorab für Hilfe.
Gruß TK