Neues Fortsetzungszeugnis?

  • Aufgrund eines Fortsetzungszeugnisses wurde der überlebende Ehegatte mit drei Kindern in fortgesetzter Gütergemeinschaft eingetragen. Nun ist ein Kind verstorben. Ist zur Berichtigung des Grundbuchs (Abkömmling des Verstorbenen oder Anwachsung) ein berichtigtes Fortsetzungszeugnis erforderlich? Die Nachlassakte des verstorbenen Abkömmlings dürfte nicht ausreichend sein, oder?

  • Ein durch den Tod des angegebenen Abkömmlings unrichtig gewordenes Fortsetzungszeugnis kann vom Nachlassgericht nicht nur eingezogen oder für kraftlos erklärt und gegebenenfalls durch ein neues richtiges ersetzt, sondern auch stattdessen ergänzt oder berichtigt werden (Papenbreer im beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand 01.02.2020, § 1507 BGB RN 7; Thiele im Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2018, § 1507 RN 14, je mwN.).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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