Aufgrund eines Fortsetzungszeugnisses wurde der überlebende Ehegatte mit drei Kindern in fortgesetzter Gütergemeinschaft eingetragen. Nun ist ein Kind verstorben. Ist zur Berichtigung des Grundbuchs (Abkömmling des Verstorbenen oder Anwachsung) ein berichtigtes Fortsetzungszeugnis erforderlich? Die Nachlassakte des verstorbenen Abkömmlings dürfte nicht ausreichend sein, oder?
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