Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bewilligt ist die Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts. Aber: "Die Freimachung und Befestigung des Fahrstreifens, die Beseitigung störenden Baum- und Strauchbestandes, die Instandsetzung und -Haltung, die Reinigung sowie die Einholung erforderlicher Genehmigungen ist Aufgabe des Eigentümers des dienenden Grundstücks". Das hört sich für mich nach positiver Leistungspflicht des Eigentümers des dienenden Grundstücks (und nicht mehr Nebenpflicht) an. Seht ihr das auch so?
Danke schön.