Hallo,
bei einem ausländischen Notar wurde angefragt, ein in seiner Verwahrung befindliches Testament zur Eröffnung nach Deutschland zu übersenden. Als Antwort kam, dass er dies gegen eine Gebühr von 125,00 EUR machen würde.
Ich bin örtlich zuständig, ein potenzieller Erbe hat eine Abschrift des besagten Testamentes zur Akte gereicht.
Als Gericht kann ich die Kosten sicherlich nicht zahlen. Ein deutscher Notar dürfte in seinem Kosteninteresse die Verfügung ja auch nicht zurückbehalten, das dürfte allerdings den ausländischen Notar wenig beeindrucken, ebensowenig § 2259.
Nun war meine Überlegung, den bekannten Erben um Zahlung und Übergabe des Testamentes zu bitten, viel mehr als eine Bitte dürfte das aber nicht werden können.
Hat jemand einen anderen Vorschlag?
Viele Grüße