Kosten für Übersendung eines Testaments

  • Hallo,

    bei einem ausländischen Notar wurde angefragt, ein in seiner Verwahrung befindliches Testament zur Eröffnung nach Deutschland zu übersenden. Als Antwort kam, dass er dies gegen eine Gebühr von 125,00 EUR machen würde.
    Ich bin örtlich zuständig, ein potenzieller Erbe hat eine Abschrift des besagten Testamentes zur Akte gereicht.
    Als Gericht kann ich die Kosten sicherlich nicht zahlen. Ein deutscher Notar dürfte in seinem Kosteninteresse die Verfügung ja auch nicht zurückbehalten, das dürfte allerdings den ausländischen Notar wenig beeindrucken, ebensowenig § 2259.
    Nun war meine Überlegung, den bekannten Erben um Zahlung und Übergabe des Testamentes zu bitten, viel mehr als eine Bitte dürfte das aber nicht werden können.
    Hat jemand einen anderen Vorschlag?

    Viele Grüße

  • Das sind doch notwendige Auslagen des Gerichts, die dann dem Erben wieder in Rechnung gestellt werden.

    So würde ich es auch sehen. Trotzdem dreist von dem Notar.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Auch ich sehe das so, hab aber keine passende gesetzliche Grundlage gefunden. Zunächst wurde nun der mögliche Erbe gebeten, die Kosten zu zahlen und das Testament zu übersenden.

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