Firma als Vermögen einsetzen

  • Hallo liebe Kollegen, ich bin gerade etwas ratlos :confused:. Habe eine Betreuungssache, in der der Betreute einen Malerbetrieb hat. Ist dieser Betrieb als Vermögen zu bewerten? Also wahrscheinlich hat eine Firma einen Wert, aber ist der für mein Verfahren relevant? Wäre die Firma bei der Berechnung von Kosten beispielsweise einzusetzen? Und wie bewertet man eine Firma? Muss/kann der Betreuer mir das mitteilen? Muss/kann ich das irgendwie prüfen? Kann man das irgendwo zentral nachfragen? Komme gerade irgendwie nicht weiter.. hat jemand eine Idee oder noch besser eine Lösung?

    LG

  • Die letzte(n) Steuererklärung(en) des Betriebes heranziehen zur Bewertung. Wenn der Betrieb läuft, ist vllt. ein Steuerberater damit beschäftigt.
    Das könnte helfen. Das würde ich aber dem Betreuer aufgeben das beizubringen.

  • Ist dieser Betrieb als Vermögen zu bewerten?


    Bei BGA, welches in dem eignen Heim installiert ist, könnte man das m.E. bejahen... Kommt drauf an, z.B. wie groß der Betrieb ist (1-Mann, viele Angestellte, Büro extern gemietet, etc.)

  • Kommt auch darauf an, was es für ein Betrieb ist (Kapitalgesellschaft (GmbH) oder Personenhandelsgesellschaft (oHG, KG), einzelkaufmännischer Betrieb). Denn bei Gesellschaften zählt der Betrieb nicht zum Vermögen des Betreuten, sondern ggf. nur die Gesellschaftsanteile.
    Das ist aber Aufgabe des Betreuers, das rauszufinden.

    Übrigens sind alle in kaufmännischer Art und Weise geführten Geschäftsbetriebe verpflichtet, zumindest eine prüfbare Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu führen, auf die der Betreuer Zugriff haben muss. Außerdem werden diese beim Finanzamt geführt.

    Ach so: Bitte auf die Formulierungen achten. Eine Firma ist immer der Name, unter dem ein Betrieb im Geschäftsverkehr auftritt. Landläufig wird zwar der Betrieb darunter verstanden, aber wir sollten das in einem juristischen Forum schon so genau wie möglich halten. Denn die Firma kann unter Umständen tatsächlich einen Wert haben. Der spielt aber nur bei der Bewertung des Betriebes eine Rolle.

  • Ach so: Bitte auf die Formulierungen achten. Eine Firma ist immer der Name, unter dem ein Betrieb im Geschäftsverkehr auftritt.


    Ich habe mich ebenfalls daran gestoßen, bin aber bei meinen Überlegungen von einem eK ausgegangen.

  • bin aber bei meinen Überlegungen von einem eK ausgegangen.

    selbst "Firma Max Müller" kann einen Wert haben, unabhängig von der Rechtsform, sonst würden diese nicht als "Firma Max Müller, Inh: Fritz Meier" weitergeführt werden :D

  • Ihr habt Recht! Entschuldigt die unsaubere Beschreibung... Es handelt sich um einen Malerbetrieb, also Einzelkaufmann. Ob der Name (Firma) einen eigenen Wert hat, soweit soll die Fragestellung gar nicht führen, weil der Betrieb noch läuft.
    Ich werde den Betreuer nochmal bitten,sich etwas genauer damit auseinander zu setzen.

  • bin aber bei meinen Überlegungen von einem eK ausgegangen.

    selbst "Firma Max Müller" kann einen Wert haben, unabhängig von der Rechtsform, sonst würden diese nicht als "Firma Max Müller, Inh: Fritz Meier" weitergeführt werden :D


    :meinung:So tief wollte ich aber gar nicht ins HGB einsteigen. Meine Überlegungen gingen eher dahin wie man die eigentliche Fragestellung sinnig beantworten und helfen kann.:)

  • Aber mit einer Steuererklärung kommt man m.E. auch nicht weiter, sie kann höchstens Anhaltspunkte liefern.
    Die steuerlichen Werte sagen i.d. Regel wenig über den Verkehrswert des Betriebsvermögens aus.
    Irgend jemand wird glaubhafte Angaben zum Verkehrswert des "Firmen"- Vermögens machen müssen ( vermutlich der Steuerberater ).

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