Vielen Dank für die Antwort.
Im Ergebnis könnte also nur durch die Behördenleitung ein "zusätzliches" Pensum außerhalb der offiziellen Zeitprodukte gewährt werden.
Gibt es Insolvenzgerichte an denen ein solches "Zusatzpensum" zum offiziellen Zeitprodukt für die Stundungsverfahren/VKH-Überprüfung gewährt wird?