Hallo
Ich habe ein Verfahren zur Aufhebung einer Erbengemeinschaft. Eingetragen sind Mutter (ASt.) und zwei Kinder (A, B) in Erbengemeinschaft.
Die ASt. ist durch einen Betreuer vertreten. Das Verfahren wurde angeordnet. Nun ist die ASt. verstorben. Erben der ASt. sind die beiden Kinder.
Eines der Kinder (A) hat sich bislang im Verfahren - auch nach mehrmaligem Anschreiben - nicht geäußert. Sie werden also das Verfahren nach dem Anordnungsbeschluss nicht weiterführen.
Das andere Kind (B) hat nun einen Antrag auf Beitritt gestellt.
Für den Beitritt sehe ich eigentlich keine Probleme. Aber was mache ich denn mit dem Verfahren aus dem Anordnungsbeschluss? Das wird ja nun nicht mehr verfolgt. Ich bin etwas ratlos.
Eigentlich hat es keine Auswirkung auf das Verfahren, da ich ja aus dem Beitritt die Zwangsversteigerung durchführen kann. Auf das gG hat es auch keine Auswirkung, weil Erbengemeinschaft. Aber das Verfahren aus dem Anordnungsbeschluss einfach so stehen lassen, fühlt sich auch komisch an.
Vielleicht könnt ihr mir helfen. Habe ich etwas übersehen?
Vielen Dank und liebe Grüße!