Antragsteller hat Scheidungsverfahren vor Gericht durchgeführt und abgeschlossen. Hierfür wurde eine Anwältin beauftragt.
Diese hat drei Rechnungen erstellt, trotz Verfahrenskostenhilfegewährung. Jetzt hat sich der Antragsteller eine neue Anwältin
gesucht, die nunmehr die erste Anwältin aufgefordert hat, im Vorschusswege gezahltes Geld zurückzuerstatten, da wohl Zahlungen aus der Staatskasse geflossen
sind. Würdet Ihr dafür Beratungshilfe gewähren?
Beratungshilfe für Schwierigkeiten mit anwaltlicher Abrechnung?
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Nein. Der Antragsteller kann sich zunächst an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
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Nein. Der Antragsteller kann sich zunächst an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Die hält sich - zumindest hier - konsequent aus solchen Streitigkeiten heraus und stellt deshalb keine anderweitige Hilfsmöglichkeit dar.
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Na, dann würde ich wohl auch zur Bewilligung tendieren.
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