Folgende Frage:
Vollstreckungsversteigerung aus einer Grundschuld läuft auf Betreiben der Bank.
Monate nach Anordnung wird über das Vermögen des Eigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet. Das tangiert mich ja erstmal wenig.
Allerdings sind einige Anfragen bei mir angekommen, ob man das Grundstück nicht außerhalb der Versteigerung kaufen könne, mit durchweg weit über dem Verkehrswert liegenden 'Angeboten'.
Könnte / Müsste ich dies an Gläubiger oder an den Insolvenzverwalter mitteilen? Oder einfach draufschreiben 'Kenntnis genommen' und nichts weiter veranlassen?