Beratungshilfe wg. Motorschaden

  • Guten Morgen,

    bei mir war letztens eine Ast wg. eines Autokaufs vor ca. 5 Monaten, nun nach ca. 4 Monaten hat das Auto einen Motorschaden. Sie erzählte mir sie hat das Auto gekauft und wohl um eine Rechnung/KV gebeten und es hieß dass dieser dann noch kommt (Kauf in Werkstatt), dem wäre dann nicht so gewesen. Dann der Motorschaden so um die 1000 Euro, sie hat wieder nichts zur Vorlage.

    Ich glaube ihr das schon, allerdings halte ich sie gleichzeitig für nicht besonders glaubhaft bzw. frage mich eben wer tut denn sowas. Sie erschien mir so als, naja dann klappt das nicht, dann versuche ich es so. Dann auch noch wieder (ohne alles) dort für viel Geld reparieren lassen...naja.

    Wie seht ihr das?

  • Guten Morgen,

    bei mir war letztens eine Ast wg. eines Autokaufs vor ca. 5 Monaten, nun nach ca. 4 Monaten hat das Auto einen Motorschaden. Sie erzählte mir sie hat das Auto gekauft und wohl um eine Rechnung/KV gebeten und es hieß dass dieser dann noch kommt (Kauf in Werkstatt), dem wäre dann nicht so gewesen. Dann der Motorschaden so um die 1000 Euro, sie hat wieder nichts zur Vorlage.

    Ich glaube ihr das schon, allerdings halte ich sie gleichzeitig für nicht besonders glaubhaft bzw. frage mich eben wer tut denn sowas. Sie erschien mir so als, naja dann klappt das nicht, dann versuche ich es so. Dann auch noch wieder (ohne alles) dort für viel Geld reparieren lassen...naja.

    Wie seht ihr das?

    Für mich hört sich das ganz klassisch nach Mängelgewährleistung im Kaufrecht an. Es handelt sich wohl um einen Verbrauchsgüterkauf, § 474 Abs. 1 S. 1 BGB. Daher wird die Gewährleistung nicht wirksam auszuschließen gewesen sein, im übrigen könnte §§ 476, 477 BGB zugunsten deiner Antragstellerin gelten. Daher könnte die Dame durchaus Chancen haben, Recht zu bekommen.

    Meiner Meinung nach kann man der Antragstellerin maximal aufgeben, schriftlich Gewährleistungenansprüche bei dieser Werkstatt geltend zu machen. Spätestens wenn die nicht zahlen, wirst du bewilligen müssen.
    Sofern die Astin dir keine Belege vorlegen kann, kannst du ihr ja eine eV abnehmen.

    Dass der Sachverhalt den Verdacht nahelegt, die Antragstellerin wäre reichlich unbedarft, will ich gar nicht bestreiten. Rechtlich dürfte das aber egal sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Corypheus (12. März 2020 um 08:33) aus folgendem Grund: falsche Paragraphen genannt

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