Praxisjahr (2.Ausbildungsjahr)

  • Hallo ihr Lieben,
    kann mir jemand sagen, wann man für das Praxisjahr zugeteilt wird
    und ob die Chancen gut stehen an ein bspw. Amtsgericht in der Nähe des aktuellen
    Wohnorts zu kommen?
    Ich habe zwei Zusagen von natürlich unterschiedlichen OLGs und möchte, dass jetzt auch in meine Entscheidung mit einbeziehen.
    Danke

    LG Lea

  • Karlsruhe und Zweibrücken, obwohl mich es eher in Karlsruhe interessiert, da ich für Zweibrücken schon ein Amtsgericht angeboten bekommen habe.

  • Ich kann zu den konkreten OLG nichts sagen, aber generell sollte man die Entscheidung weniger davon abhängig machen, wo man im Studium eingesetzt werden könnte, sondern eher davon, wo man die (womöglich viiieeeelen, viiiieeeelen ;)) Jahre nach dem Studium am ehesten verbringen möchte. Ein Wechsel des OLG-Bezirks ist später zwar möglich, aber oft nicht ganz so leicht.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wir haben die Zuteilung damals im Mai, also knapp 4 Monate vor dem Praxisjahr, erhalten.
    Bei den meisten hat es funktioniert, dass sie möglichst heimatnah eingesetzt wurden. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten an den Amtsgerichten
    konnten aber nicht alle heimatnah eingesetzt werden. Damals wurden diejenigen, die verheiratet waren, Kinder hatten oder auch während der Studiendauer ihre
    Wohnung im Heimatgebiet behalten haben, bevorzugt (nicht offiziell natürlich, aber das ergab sich daraus, welche Personen heimatfern eingesetzt wurden).
    Leute als Südbaden hatten bessere Chancen heimatnah eingesetzt zu werden als Leute als Nordbaden, da einfach sehr viele aus Nordbaden kamen.
    (Das betrifft aber natürlich nur meinen Jahrgang und kann bei dir ganz anders sein. Ist auch schon einige Jahre her)

  • okey das habe ich mir schon fast gedacht. Kenne auch einige aus Nordbaden die nach dem Studium in den Süden mussten.
    Wundert mich nur dann etwas, dass die mir in Zweibrücken schon mehr oder weniger direkt ein Amtsgericht vorgeschlagen haben.
    Aber da weiß man dann ja auch nicht, ob man dort nach dem Stduium bleiben darf.

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