Ein Grundstück wird verkauft und aufgelassen. Die Eintragung der Eigentumsänderung und die Eintragung einer Grundschuld wird bewilligt und beantragt.
In der entsprechenden notariellen Kaufvertragsurkunde wird festgestellt, dass der Vertragsgegenstand keine Belastungen in Abteilung II und III aufweist. Für Abteilung III trifft dies zu.
In Abteilung II ist allerdings eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche für einen dritten Berechtigten eingetragen.
In der Grundschuldbestellungsurkunde wird zu entsprechenden Vorbelastungen nichts geäußert.
Kann die Eintragung des Eigentumswechsels und der Grundschuld einfach vollzogen werden oder muss der Notar zur Klarstellung aufgefordert werden?