Eröffnetes IN-Verfahren über das Vermögen des S, einer natürlichen Person. Eröffungsdatum war am 01.02.2019
Am 01.02.2018 hatte S sich ein Grundstück von G gekauft zu einem Kaufpreis von 120.000,- EUR. Er zahlte in den Folgemonaten auf den Kaufpreis insgesamt rd. 40.000,- €, dann musste er sich eingestehen, dass er den Preis nicht zahlen kann. Das Verfahren wurde eröffnet.
Nun erklärt der IV gem. § 103 InsO den Nichteintritt in den Grundstückskaufvertrag. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, von G die 40.000,- EUR Teilzahlung zurückzuverlangen, er muss ja auch das Grundstück nicht übereignen.
Frage: Gibt es Gegenforderungen, mit denen G hier aufrechnen kann? Ich denke zB an Kosten, Zinsschaden etc.? Was ist z.B. mit dem ursprünglichen Kaufpreisanspruch, der ist doch durch den Nichteintritt weg. Es wäre doch ein sehr unbefriedigendes Ergebnis, wenn G die 40.000,- EUR und das Grundstück behalten könnte.
Danke schön!