• Mutter verstorben, bleiben Vater plus Kinder. Laut Angabe kein Testament.

    Vater sagt, er will keinen Erbschein und braucht keine Grundbuchberichtigung, weil Auseinandersetzung geplant ist.

    Der (bislang eventuelle) Nachteil, dass die Zweijahresfrist verstreicht und zusätzliche Grundbuchgebühren entstehen, wird für einen Entzug der elterlichen Sorge vermutlich eher nicht hinreichen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Auseinandersetzung mit Grundbuchbezug ohne Erbschein dürfte aber mehr als schwierig werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ja, und spätestens dann wird er auch (mindestens) einen (bzw. eher zwei) Ergänzungspfleger brauchen.

    Ich überlege gerade, ob es einen Sinn hat, ihm das zu sagen (er ist britischer Staatsangehöriger). Der Hinweis des Nachlassgericht verpuffte jedenfalls ohne irgendein erkennbares Ergebnis.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Den Hinweis kannst Du ja erteilen. Konsequenzen hat das aber keine. Außer vielleicht der, daß er später nicht behaupten kann, ihm hätte ja keiner was gesagt. Aber auch das nur dann, wenn sich die gerichtliche Zuständigkeit (z. B. durch Umzug) nicht ändert.

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  • Schon, aber das neue Gericht wüßte von Deiner Aktion ja nichts...

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  • Es könnte aber davon erfahren, wenn es anfragt, ob bereits Vorgänge vorhanden sind. Denn dass zunächst Anreas' Gericht zuständig war, wird sich ja zumindest aus der NL-Akte ersehen lassen, die ein Gericht vor irgendwelchen Maßnahmen sicher beiziehen würde.

    Da Andreas aber bereits mitteilt, dass das NLG einen Hinweis erteilt hat, dürfte dieser auch aktenkundig sein, so dass es nicht darauf ankommt, ob ein weiteres Schreiben dokumentiert ist.

    Vielleicht könnte aber eine erneute ausführliche Erklärung, verbunden mit dem Angebot, Rückfragen telefonisch zu beantworten, den Kindesvater überzeugen.

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