Veräußerung Genossenschaftsanteile Bank

  • Hallo,

    habe jetzt lange gelesen und recherchiert, aber finde nichts zu meiner Frage:

    Benötigt ein Vormund zur Veräußerung der Genossenschaftsanteile bei einer Bank eine gerichtliche Genehmigung?

    Die Tatsache,dass ich nichts dazu finde und es in meiner langjährigen Tätigkeit noch nie genehmigen sollte, spricht zwar dagegen. Jedoch bin ich mir da leider nicht ganz sicher.


    Ich danke für Eure Hilfe!

  • Auch ich möchte dieses Thema aufgreifen:

    Eine der ganz großen Genossenschaftsbanken in BW hat ihre Gebühren für die Führung des Girokontos erhöht, weshalb immer mehr Betreuer die Konten ihrer Betroffenen wechseln wollen.

    Die Genoba verlangt unter Hinweis auf §§ 1908i, 1831 BGB die Genehmigung

    a) zur Kündigung des Girokontos und
    b) zur Rückgabe der Genossenschaftsanteile.

    Die Kontoguthaben auf dem Girokonto belaufen sich in der Regel unter EUR 3.000,00. Die Genossenschaftsanteile liegen bei EUR 52,00.

    Zur Kündigung des Girokontos gibt es ja Literaturmeinung, die wegen der Art des Girokontovertrags zur Kündigung ein Genehmigungserfordernis sehen. Kann man so sehen -oder auch nicht-.

    Aber zur Rückgabe der Genossenschaftsanteile? Hier dürfte §§ 1908i, 1812 BGB und somit eine Genehmigungsfreiheit nach §§ 1908i, 1813 BGB bestehen. Oder sehe ich das falsch? Auch stelle ich mir die Frage, ob bei einen Genossenschaftsanteil eine Sperrvereinbarung getroffen werden kann bzw. im speziellen Fall ggf. getroffen wurde. Wäre die Vereinbarung möglich, aber es ist keine Sperrvereinbarung getroffen worden, bliebe es ja bei der Genehmigungsfreiheit.

    Wenn nein, d.h. es bestünde keine Genehmigungspflicht, vertrete ich den Grundsatz, dass eine Genehmigung, die nicht erforderlich ist auch nicht erteilt werden kann bzw. darf, selbst wenn die Genoba auf ihrer -dann falschen- Rechtsauffassung beharrt. Die Bank hat m.E. nicht das Recht, sich eigene Genehmigungstatbestände "zu zimmern". Wehret den Anfängen.

    Wer liegt richtig?
    Die Genoba?
    Oder ich?

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