Hallo,
habe jetzt lange gelesen und recherchiert, aber finde nichts zu meiner Frage:
Benötigt ein Vormund zur Veräußerung der Genossenschaftsanteile bei einer Bank eine gerichtliche Genehmigung?
Die Tatsache,dass ich nichts dazu finde und es in meiner langjährigen Tätigkeit noch nie genehmigen sollte, spricht zwar dagegen. Jedoch bin ich mir da leider nicht ganz sicher.
Ich danke für Eure Hilfe!