Rechnungslegung ohne Unterlagen

  • Hallo :)

    ich habe einen Betreuer der mir nun eine Schlussrechnung vorlegt ohne einen einzigen Beleg.
    Weder hinsichtlich Einnahmen, noch Ausgaben - geschweige den der Abhebungen vom Konto.

    Auf Nachforderung der Unterlagen wird erklärt, dass Unterlagen für die Zeit der Rechnungslegung beim Betroffenen angefordert wurden (Warum sind die nicht beim Betreuer?!) dieser aber nicht reagierte.. Bargeldabebungen erfolgten ausschließlich durch den Betroffenen - so der Betreuer..

    Was macht ihr in solchen Fällen? Entlastung erteilen fällt aus..
    Püfen kann ich ja aber auch nichts außer die Kontoauszüge?!

    Hilfe :(

  • Termin mit beiden. Ggf. ehemaligen Betreuer schon eine Viertelstunde vorher befragen.
    Ansonsten könnten die regelmäßigen Ausgaben auch durch die geprüften Vorjahre verifiziert werden.

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  • Warum sollte der Betreuer Belege für Bargeldausgaben haben, wenn er diese gar nicht getätigt hat?

    Wem die Aussage des Betreuers, wer was verfügt hat, nicht ausreicht, möge den Betroffenen anhören.

    Was Einnahmen angeht - wenn z.B. dieselbe Rente aufs Konto geht wie schon in der letzten RL, brauche ich den Beleg nicht erneut. Hat sich was geändert, nachfragen. So verhält es sich auch wie mein Vorposter schon sagte mit den wiederkehrenden Ausgaben. Ich will nicht jedes Jahr aufs Neue einen Mietvertrag sehen.

  • Warum sollte der Betreuer Belege für Bargeldausgaben haben, wenn er diese gar nicht getätigt hat? Wem die Aussage des Betreuers, wer was verfügt hat, nicht ausreicht, möge den Betroffenen anhören. Was Einnahmen angeht - wenn z.B. dieselbe Rente aufs Konto geht wie schon in der letzten RL, brauche ich den Beleg nicht erneut. Hat sich was geändert, nachfragen. So verhält es sich auch wie mein Vorposter schon sagte mit den wiederkehrenden Ausgaben. Ich will nicht jedes Jahr aufs Neue einen Mietvertrag sehen.

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

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  • ich würde die Kontoasuzüge durchsehen. Dann würde ich einen (Prüf-)Vermerk darüber machen, ob es dabei besondere Auffälligkeiten gab und, dass keine Belege vorlagen. Dieser Vermerk geht an den ehemaligen Betreuer und den Betroffenen z.K.. Der Betroffene kann sich ja melden, wenn er nicht selbst die Abhebungen getätigt hat.
    PS: Ich gehe davon aus, dass die Betreuung aufgehoben wurde.(?)

  • ich würde die Kontoasuzüge durchsehen. Dann würde ich einen (Prüf-)Vermerk darüber machen, ob es dabei besondere Auffälligkeiten gab und, dass keine Belege vorlagen. Dieser Vermerk geht an den ehemaligen Betreuer und den Betroffenen z.K.. Der Betroffene kann sich ja melden, wenn er nicht selbst die Abhebungen getätigt hat.
    PS: Ich gehe davon aus, dass die Betreuung aufgehoben wurde.(?)

    ja, die Betreuung wurde aufgehoben..
    leider habe ich insgesamt nur knapp über ein Jahr und gar keine Belege über Ausgaben oder Einnahmen-wirklich nur die Kontoauszüge..
    der ehemals Betroffene wirkt gar nicht mit.. er ist weder telefonisch zu erreichen, noch reagiert er auf Schreiben..

    sobald Geld einging wurde dieses postwendend abgehoben und zwar so viel, dass das Konto fast immer gen Null ging.

    ich bin noch relativ neu in der Betreuung, aber normalerweise sollte sich doch ein Betreuer auch darum kümmern entsprechende Belege zu bekommen (Grundsicherung, Versicherungen etc) und das bereits zu Beginn. Wenn das nicht funktioniert, sollte man das doch mal beim Gericht durchklingen lassen oder etwa nich?

  • Diese Belege sollten doch bereits mit dem Anfangsvermögensverzeichnis vorliegen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Dann wohl #2 und #7. Dumm gelaufen.

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