Signaturprüfung

  • Meinen Notarantrag hat der Notarvertreter unter Beifügung des Dienstsiegelabdrucks des beurkundenden Notars elektronisch zum Grundbuch eingereicht.
    Durch einen anderer Notar - nicht der Notarvertreter und auch nicht der beurkundende Notar -erfolgte die elektronische Signatur.
    Ich habe es mit drei Notaren zu tun.
    Ist im Hinblick auf § 39a BeurkG ein wirksamer Antrag gestellt?

    Sind meine Zweifel angebracht ?

  • Was wurde durch den dritten Notar signiert? (Vertreter-Bestellung oder der unterschriebene und gesiegelte Antrag?)

    Wie hat der Vertreter eingereicht? (ZIP-Container oder „normale“ Dateien mit seiner Signatur?)

  • Meinen Notarantrag hat der Notarvertreter unter Beifügung des Dienstsiegelabdrucks des beurkundenden Notars elektronisch zum Grundbuch eingereicht.
    Durch einen anderer Notar - nicht der Notarvertreter und auch nicht der beurkundende Notar -erfolgte die elektronische Signatur.


    Übertragen auf die Papierwelt verstehe ich das so:

    • Notarvertreter hat das Antragsschreiben unterschrieben mit dem Siegel des vertretenen Urkundsnotars gesiegelt.
    • Ein dritter Notar hat davon eine durch ihn begl. Kopie eingereicht.

    Zwar merkwürdig aber wohl nicht zu beanstanden (sofern die Signatur an sich okay ist).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Man muss wirklich unterscheiden, wer was gemacht hat - also Unterschrift beglaubigt oder elektronisch eingereicht.
    Wir hatten letztens erst irgendwo nochmal die Frage der elektronischen Einreichung, die nochmals ausführlich alles abgeklopft hatte. Leider finde ich das nicht wieder.

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