Meinen Notarantrag hat der Notarvertreter unter Beifügung des Dienstsiegelabdrucks des beurkundenden Notars elektronisch zum Grundbuch eingereicht.
Durch einen anderer Notar - nicht der Notarvertreter und auch nicht der beurkundende Notar -erfolgte die elektronische Signatur.
Ich habe es mit drei Notaren zu tun.
Ist im Hinblick auf § 39a BeurkG ein wirksamer Antrag gestellt?
Sind meine Zweifel angebracht ?