Corona - Shut down - aktuelle Lage

  • Bei uns sind die Mitarbeiter in 2 Gruppen aufgeteilt worden. In graden Wochen kommt die eine Gruppe und die Anderen arbeiten von Zuhause aus, in ungraden Wochen wird gewechselt. So soll gewährleistet werden, dass u.a. kein Büro doppelt besetzt ist, man sich aus dem Weg gehen kann und, falls sich jemand infiziert, nicht die komplette Belegschaft außer Gefecht gesetzt ist.

    Es wird versucht, den normalen Betrieb weitgehend aufrecht zu erhalten. Eilige Sachen werden zuerst bearbeitet, den Rest versuchen wir danach zu erledigen. Für die Heimarbeitswoche nehme ich mir z.B. die Pfändungsanträge mit, da ich die relativ gut ohne PC- Gerichts-Zugang erledigen kann. In der Gerichtswoche sind dann die Akten aus meinem Pensum dran, die ich zuhause nicht bearbeiten kann.

    Publikum wird nur noch in unaufschiebbaren, eiligen Fällen nach telefonischer Anmeldung und nur in einem einzigen Büro im Erdgeschoss nähe Eingang reingelassen. Vor der Schleuse ist Desinfektionsmittel, mit dem die Besucher sich die Hände desinfizieren müssen bzw. liegen Einmalhandschuhe. Das Besucher-Büro ist nach Antragsaufnahme zu desinfizieren (Stuhl, Tisch, Klinke). Alles nicht eilige wird auf den schriftlichen Weg verwiesen.

    Es läuft hier also alles irgendwie weiter, kann aber natürlich etwas länger dauern von den Bearbeitungszeiten.

  • Wir befinden uns seit 17.03. im Notbetrieb. In M-Sachen werden nur noch PfüB-Neueingänge und Vollstreckungsschutzanträge bearbeitet.

    Mal aus Interesse:

    Weshalb gibt es bei manchen Gerichten einen Notbetrieb und an vielen anderen nicht? :gruebel:

    In Bayern gibt es unter den zahlreichen Schreiben des Justizministeriums zu Corona auch eines, das den Behörden vor Ort "Notbetrieb" - natürlich unter Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit - nahelegt. Die konkrete Ausgestaltung bleibt daher den Behördenleitungen vor Ort überlassen, aber grundsätzlich sollte es in Bayern landesweit entsprechende Einschränkungen geben.

    Man wirft ja der Justiz oft vor, dass deren Mühlen langsam mahlen, aber ich staune, wie schnell es hier geschafft wird, einen so großen Tanker mit über 10.000 Beschäftigten quasi aus voller Fahrt auf ziemlich null herunter zu bremsen.

    Auch wenn es hier und da hakt, im Großen und Ganzen muss ich da unsere Führung loben, wie schnell da in dieser Ausnahmesituation ohne jegliches Muster oder Vorerfahrung reagiert wird.

  • Ich finde es sehr krass, wie unterschiedlich das läuft. Wir bekommen aktuell von den diversen Gerichten fast keine Pfändungen
    mehr. Von den GVZ wissen wir, dass diese regelmäßig abholen, aber einfach nichts zum abholen da ist

    Da von den Finanzämtern aufgrund der Stundung bis Jahresende nichts mehr kommt, möchte ich gar nicht wissen, welche Berge
    sich da aufbauen.

  • Mir stellt sich die Frage ob es richtig ist ohne Not in Notbetrieb zu gehen.
    Wenn es einen positiv getesteten im Gericht gibt, hat man definitiv keine Alternative.

    Aber einfach so? Die meisten Betriebe arbeiten weiter, dann sollte die Justiz erst recht funktionieren. Ich bin froh dass wir noch voll arbeiten und nur die Anwesenheit im Gericht teilweise nach Hause verlagert haben

  • Mir stellt sich die Frage ob es richtig ist ohne Not in Notbetrieb zu gehen.
    Wenn es einen positiv getesteten im Gericht gibt, hat man definitiv keine Alternative.

    Aber einfach so? Die meisten Betriebe arbeiten weiter, dann sollte die Justiz erst recht funktionieren. Ich bin froh dass wir noch voll arbeiten und nur die Anwesenheit im Gericht teilweise nach Hause verlagert haben

    Ist die Frage, was man unter Notbetrieb konkret versteht. Ein Runterfahren in den Eildienstmodus oder lediglich eine Verringerung des Leistungsspektrums?
    Dass als Vorsichstmaßnahme alles etwas reduziert wird, finde ich gut. Das senkt das Risiko für Mitarbeiter und Rechtssuchende deutlich. Wenn man wartet, bis einer positiv getestet wurde, hat der/die schon bis zu zwei Wochen andere angesteckt. Das ist bei der Eindämmung nicht hilfreich.
    Deswegen zur Vorsicht alle ins Homeoffice schicken, Publikum einschränken, in Schichten arbeiten...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei uns herrscht sozusagen Normalbetrieb (Amtsgericht in NRW).
    Einzig die Publikumszeiten wurden reduziert und vorerkrankte Mitarbeiter dürfen daheim bleiben. Ansonsten gilt nur, dass Doppelbüros nur einfach besetzt werden und die Mitarbeiter daher auf andere Büros ausweichen sollen. Zudem sollen wir Abstand zu den Kollegen einhalten.

  • Von den GVZ wissen wir, dass diese regelmäßig abholen, aber einfach nichts zum abholen da is

    Man bekommt derzeit (meine ich) weniger Post - wenn dann aber die Folgen aus dieser Krise durchschlagen,
    wird es Wellen geben. Mir fallen da so einige Situationen meiner längeren Dienstzeit ein - zuletzt 2008/09.
    Ausserdem sind die Behörden gerade nur notbesetzt - was vermutlich bei den Gläubigern auch so sein wird.

    Termine werden bei uns auf das Notwendigste beschränkt und nur Eilsachen im Aussendienst erledigt (soweit keine unmittelbare Ansteckung drohen kann).

    Das Zustellungen nicht angenommen werden - wie ist die Quelle dieser Info?
    Man wird bei manchen DS nicht mehr ins Gebäude gelassen - dann erfolgt die Zustellung eben ersatzweise gem. § 180
    falls ein Briefkasten zugeklebt wäre--> Niederlegung beim Amtsgericht und die ganzen NL-Anzeigen voll an die Türe kleben.

    Von einer Abnahme der EV am Telefon habe ich -bislang- mangels Rechtsgrundlage abgesehen, auch wenn mich schon Schuldner danach gefragt hatten.
    Man könnte sich allerdings auch einmal probeweise weit aus dem Fenster lehnen und absichtlich eine 766 produzieren. Mich würde die Begründung interessieren...
    Videotechnik würde ich für rechtlich zulässig halten. (wäre bei uns verfügbar)

  • Es mag ja Gegenden in Deutschland geben, in denen es noch ziemlich normal zugeht.

    Ich bin aber hier in einem Corona-Hotspot tätig. Grundsätzlich ist eine Hälfte der Belegschaft zu Hause in Reserve, die andere versucht im Rahmen von Priorisierungen alles abzuarbeiten (aber ohne Überstunden). Zugunsten von "systemkritischen" Bereichen (RASt, Ermittlungsrichter, zivil-, famlien-, betreuungsrechtliche Eilanträge, Wachtmeister) wird auch teilweise Personal umgeschichtet, wenn Krankheiten außerhalb von Corona dazukommen.

    Ist aber nicht nur beim Gericht so, sondern in vielen anderen Behörden und Unternehmen in der freien Wirtschaft auch, die nicht systemrelevant sind.

    Klar sind das drastische Maßnahmen. Aber wenn die verpennt werden, könnte es schnell dazu kommen, dass die Justiz nicht mehr leistungsfähig wäre. Wenn z. B. ein Wachtmeister ausfällt, der vorher in der Poststelle und in der Pforte engen Kontakt zu seinen Kolleginnen und Kollegen hat, müssten bei einer festgestellten Infektion alle als Kontaktpersonen der I. Kategorie nach RKI mindestens 14 Tage dem Dienst fernbleiben. Beim Ausfall von Richtern, die für Eilsachen zuständig sind, kann man zwar auf dem Papier Vertretungsregelungen schaffen, so dass notfalls auch fachfremde Richter irgendwelche Entscheidungen treffen können und natürlich kann auch Personal in den Geschäftsstellen hin- und herbeordert werden - die Frage ist nur, was dann dabei rauskommt: Ein Gewaltschutzbeschluss von einem Insolvenzrichter erlassen und einer Grundbuchservicekraft hinausgegeben?!

    Ich kann daher nur alle anderen Gerichte warnen: Macht Euch Notfallpläne, die bei Bedarf schnell umgesetzt werden können!

    Die Ausfälle werden sicherlich kommen, gut wer dann noch personelle Reserven hat, um zumindest die notwendigsten Sachen zu bearbeiten.

  • Gemessen an den Zahlen der offiziellen Infektionen der Landkreise sitze ich auch in einem Hotspot -aber so what. Ich hoffe, wir werde es überleben.
    Selbst die Quasipensionäre halten bei uns noch tapfer mit.

    Ich kann daher nur alle anderen Gerichte warnen: Macht Euch Notfallpläne, die bei Bedarf schnell umgesetzt werden können!

    Das musst Du bitte den Verwaltungen sagen. Gibt´s bei Euch schon Schutzkleidung? Bei uns nicht und ich glaube auch nicht, das wir jemals die "guten" Masken noch zeitnah erhalten...

  • Mal etwas Anderes:

    Es häufen sich hier gerade Pfüb-Anträge von Großgläubigern, in denen ausdrücklich die Postzustellung beantragt wird. Begründet wird das mit der Corona-Pandemie, deren Ausbreitung solle dadurch vorgebeugt werden.

    Bringt diese Antragstellung eigentlich hinsichtlich Infektionsschutz soviel? :gruebel:

    Letztlich sind es dadurch die Zusteller der Postunternehmen, die ggf. Kontakt zu den Drittschuldnern und den Schuldnern herstellen müssen. M. E. verlagert sich das Risiko dadurch nur.

  • Na ja. Aber der GV muss nicht die Aufforderung nach 840 ZPO machen. Es würde also auch die Zustellung zu Schließzeiten des DS und der Einwurf in den Briefkasten genügen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Na ja. Aber der GV muss nicht die Aufforderung nach 840 ZPO machen. Es würde also auch die Zustellung zu Schließzeiten des DS und der Einwurf in den Briefkasten genügen.

    Was macht der GVZ überhaupt, wenn der Drittschuldner wegen der Corona-Krise gerade geschlossen hat? :gruebel:

    Bedeutet den der Passus "...im Wege der persönlichen Zustellung..." in § 121 Abs. 2 GVGA, dass der GVZ so oft wiederkommen muss bis er beim DS jemanden antrifft?

  • Na wenn das Geschäftslokal geschlossen ist, würde ich das dem Gl. mitteilen und nachfragen, ob eine postalische bzw. Eersatz-Zustellung erfolgen soll. Ich denke, dass der Gl. schon Interesse daran hat, dass das Pfändungspfandrecht entsteht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Dann wird die Zustellung mit entsprechender schriftlicher Belehrung in den Briefkasten eingelegt.

    Also kann der Gerichtsvollzieher (theoretisch) sicherheitshalber (im Hinblick auf Corona) seine Zustellrunde auch am Abend machen? :gruebel: Sprich, um eben persönlichen Kontakt möglichst zu vermeiden, weil dann bei vielen Drittschuldnern niemand mehr zu erreichen ist.

  • Dann wird die Zustellung mit entsprechender schriftlicher Belehrung in den Briefkasten eingelegt.

    Also kann der Gerichtsvollzieher (theoretisch) sicherheitshalber (im Hinblick auf Corona) seine Zustellrunde auch am Abend machen? :gruebel: Sprich, um eben persönlichen Kontakt möglichst zu vermeiden, weil dann bei vielen Drittschuldnern niemand mehr zu erreichen ist.

    Der GVZ macht sich dann i.d.R. ja gar nicht selbst auf den Weg. Die Zustelllung wird an die Post (gelber Zustellumschlag) abgegeben.

    Für den GLB/GLVT ist diese Art der Zustellung ja außerdem billiger (ca. 10-15€).

  • Dann wird die Zustellung mit entsprechender schriftlicher Belehrung in den Briefkasten eingelegt.

    Also kann der Gerichtsvollzieher (theoretisch) sicherheitshalber (im Hinblick auf Corona) seine Zustellrunde auch am Abend machen? :gruebel: Sprich, um eben persönlichen Kontakt möglichst zu vermeiden, weil dann bei vielen Drittschuldnern niemand mehr zu erreichen ist.

    Der GVZ macht sich dann i.d.R. ja gar nicht selbst auf den Weg. Die Zustelllung wird an die Post (gelber Zustellumschlag) abgegeben.

    :gruebel: Das dürfte nicht stimmen.
    Regelmäßig macht sich der GVZ eben auf den Weg (Versuch der persönlichen Zustellung), da normalerweise die DS-Erklärung nach § 840 ZPO gefordert wird.

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