Corona - Shut down - aktuelle Lage

  • Hallo Zusammen,

    ich fände es im Rahmen der aktuellen Situation sinnvoll, wenn auch dieses Forum genutzt wird, um schnell und unbürokratisch
    Informationen auszutauschen über den derzeitigen Stand von Maßnahmen.

    Bei uns arbeiten die Mitarbeiter, welche sich um die Themen Zwangsvollstreckung/Pfändungen/P-Konto kümmern , überwiegend von
    zuhause. Wir sind auf alles vorbereitet.

    Gestern war der Presse zu entnehmen, dass die Finanzämter bis Jahresende keine Kontopfändungen mehr aussprechen. Ist hier jemand vom Finanzamt, der
    mir sagen kann, ab wann das gilt? Bezieht sich diese Stundung der Steuerschuld auch auf bereits bestehende Pfändungen? Ist sichergestellt, dass für
    bestehende Pfändungen auch bei einem totalen Shut down eine Notbesetzung nötige Beschlüsse trifft?

    Wie sieht es bei den Gerichten aus, insbesondere in NRW? Werden Pfändungen weiter bearbeitet?

    Bleibt alle gesund - flatten the Curve

  • Wenn bei Gericht niemand mehr die Sachen bearbeitet...dürfte es bei der Bank auch niemanden mehr geben. ;)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn bei Gericht niemand mehr die Sachen bearbeitet...dürfte es bei der Bank auch niemanden mehr geben. ;)


    Die Kreditinstitute sind von allen Sperrungen nicht betroffen und arbeiten - wenn auch eingeschränkt - weiter.

    Selbst wenn keine neuen Pfändungen mehr kämen, so gibt es genug Kunden, die aufgrund von bereits zugestellten Pfändungen nicht an ihr Geld
    kommen, sei es, weil sie noch kein P-Konto haben, oder der Freibetrag per Bescheinigung geändert werden muss, oder z.B. das Gericht über eine
    Nachzahlung von Sozialleistungen entscheiden muss.

    Alles was rein kommt muss bearbeitet werden. Bisher wurde keine der Fristen aufgehoben(z.B 4 Tage zur Umwandlung Konto)

  • Wir sind noch nicht im eingeschränkten Dienst angekommen.
    Da der Notfallplan jedoch lediglich eine Servicekraft und einen Rechtspfleger je Abteilung vorsieht, gehe ich nicht davon aus, dass damit das Tagesgeschäft erledigt werden könnte (insbesondere nicht die Servicekraft).

  • Mir ist gerade zu Ohren gekommen, dass in der bayerischen Landeshauptstadt die GV zunehmend Probleme bekommen, PfÜBse zuzustellen an die Drittschuldner (Banken??), weil sie nicht mehr ins Gebäude gelassen werden oder die Briefkästen zugeklebt seien... :gruebel:

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Wenn bei Gericht niemand mehr die Sachen bearbeitet...dürfte es bei der Bank auch niemanden mehr geben. ;)


    Die Kreditinstitute sind von allen Sperrungen nicht betroffen und arbeiten - wenn auch eingeschränkt - weiter.

    Selbst wenn keine neuen Pfändungen mehr kämen, so gibt es genug Kunden, die aufgrund von bereits zugestellten Pfändungen nicht an ihr Geld
    kommen, sei es, weil sie noch kein P-Konto haben, oder der Freibetrag per Bescheinigung geändert werden muss, oder z.B. das Gericht über eine
    Nachzahlung von Sozialleistungen entscheiden muss.

    Alles was rein kommt muss bearbeitet werden. Bisher wurde keine der Fristen aufgehoben(z.B 4 Tage zur Umwandlung Konto)

    Wenn es soweit ist, dass bei Gericht keiner mehr arbeitet, wird bei der Bank auch niemand mehr arbeiten. Das meinte ich.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Mir ist gerade zu Ohren gekommen, dass in der bayerischen Landeshauptstadt die GV zunehmend Probleme bekommen, PfÜBse zuzustellen an die Drittschuldner (Banken??), weil sie nicht mehr ins Gebäude gelassen werden oder die Briefkästen zugeklebt seien... :gruebel:

    Und? Das ist alles in der ZPO geregelt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Mir ist gerade zu Ohren gekommen, dass in der bayerischen Landeshauptstadt die GV zunehmend Probleme bekommen, PfÜBse zuzustellen an die Drittschuldner (Banken??), weil sie nicht mehr ins Gebäude gelassen werden oder die Briefkästen zugeklebt seien... :gruebel:


    Kein einziges Institut hat die Arbeit komplett eingestellt. Durch die erwarteten höheren Krankenstände oder wegen Quarantäne sind nur einzelne Zweigstellen zu.

    In Hauptstellen kann immer zugestellt werden. Mit unseren Gerichtsvollziehern läuft das problemlos, zumal wir auch seit Jahren gegenseitig Telefonnummern haben,
    falls mal Fragen aufkommen.

  • Wir wurden duch den Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) über die Entscheidung des Budesministeriums für Finanzen wie folgt informiert:

    "Im Rahmen steuerlicher Liquiditätshilfen für Unternehmen wird bis zum 31.12.2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) seitens der Finanzämter verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (Energiesteuer, Kfz u.ä.) ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegen zu kommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird."

    Nach meiner Auffassung gilt diese Regelung ab sofort und kann nur zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen betreffen. Eine Auswirkung auf aktuell schon ausgebrachte Verfügungen sehe ich nicht, denn die sind ja wohl ncht auf Corona zurückzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Michel_aus_L (19. März 2020 um 16:04) aus folgendem Grund: redaktionell

  • Zitat

    ...auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) seitens der Finanzämter verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist

    Ich habe die Verfügung des BMF (und eine dazu passende des Landes) auch eben bekommen. Gespannt bin ich schon mal auf die kreativen Begründungen der Unmittelbarkeit, da für die mittelbar Betroffenen die normalen Regelungen weiterhin gelten.:gruebel:

    Für laufende Fälle wird es m.E. auch Probleme geben, denn eigentlich wollte der Schuldner gerade jetzt mit der Ratenzahlung beginnen, wo die Krise zuschlägt....
    Ich werde mir jedenfalls keinen Stress machen, derartige Aussagen in Frage zu stellen, wenn das so gewollt ist.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Wir befinden uns seit 17.03. im Notbetrieb. In M-Sachen werden nur noch PfüB-Neueingänge und Vollstreckungsschutzanträge bearbeitet.

  • Wir befinden uns seit 17.03. im Notbetrieb. In M-Sachen werden nur noch PfüB-Neueingänge und Vollstreckungsschutzanträge bearbeitet.

    Das halte ich für sehr mutig. Uiuiui...
    Was wenn eine Zwischenverfügung eines alten Antrags erledigt wird, danach kommt ein neuer anderer Gläubiger, der in das gleiche Recht pfändet, dann geht der spätere Gläubiger dem zeitigeren vor, weil ihr nur die neuen Sachen bearbeitet?

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Wir befinden uns seit 17.03. im Notbetrieb. In M-Sachen werden nur noch PfüB-Neueingänge und Vollstreckungsschutzanträge bearbeitet.

    :eek::eek::eek: das heilige Prioritätsprinzip....

    Meines Erachtens müsste ein Notbetrieb dergestalt sein, dass Vollstreckungsschutzanträge bearbeitet werden und dann übrige Anträge zu Pfübs (z. B. Gläubigeranträge auf Berücksichtigung von Unterhaltspflichten) bzw. Richtersachen.

    Wenn der Notdienst dann immer noch Zeit über hat, kann er die Pfübs nach Eingangsreihenfolge beachten, wobei hierbei auch die Antworten auf Zwischenverfügungen reinzählen. Wenn der Notdienst dazu nicht mehr kommt, müssen zumindest die Anträge datumsmäßig sortiert werden, damit dann, wenn der Betrieb wieder anläuft, alles geregelt abgearbeitet werden kann.

    Ganz zum Schluss kommen dann die KFBs nach § 788 und sonen Kram.

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