Danach bekommt er einen Einlauf von der Verwaltung, da dies dem öffentlichen Ansehen des Gerichts geschadet hätte.
Der ist gut. Die Verwaltung, die nicht möchte, dass ein Saal angemietet wird, weil dadurch Wachtmeister extern gebunden werden, andererseits den Zugang zum größten Sitzungssaal zeitweise auf vier Personen beschränkt. Die sich nicht an der Suche nach einem Saal beteiligt, es aber auch ungern sähe, wenn Termine verschoben würden. Letzteres natürlich auch deswegen, weil es dem öffentlichen Ansehen der Justiz schadet. Die nächste Variante heißt übrigens BA.2.