Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • Araya
    Also, vorher abschätzen, wie viele Leute kommen, halte ich i.d. Regel für unmöglich, insbesondere im 1. Termin.
    Mal hat man ein schickes EFH und es kommen nur 5 Personen, mal hat man eine alte ETW und es stehen 20-30 Leute vor der Tür.
    Und an der überwiesenen Sicherheitsleistung kann man es auch nicht festmachen.
    Die kommt erst kurz vor dem Termin, für die Saalfrage somit zu spät.

  • Man kann auch zum ersten Termin einschätzen, ob das Interesse eher groß oder klein sein wird. Voraussichtlich.
    Dass das keine Garantie ist und auch nicht sein kann, ist klar. Aber an irgendetwas muss man es fest machen.

    Das mit den Überweisungen habe ich darauf bezogen, wann man den Termin aufheben kann. Man muss eben nicht bis 9.59 Uhr warten, wenn schon eine Woche vorher mehr Eingänge in der Akte sind als Plätze zur Verfügung stehen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Die Kosten betragen meistens zwischen 250 und 300 Euro. In welcher Höhe fallen Zinsen an, wenn ich erst gar nicht terminiere? Und in welchem Verhältnis stehen de Kosten zum Gesamtvolumen?
    Was soll mit den Kosten sein? Da gelten die normalen Regeln. Wenn ich keinen Fehler gemacht habe, bleiben die auch nicht außer Ansatz. Das gilt für die anderen Kosten natürlich auch.
    <…>
    Übrigens zu vorhin: Bei 100.000 und 15% 41,67 Euro pro Tag. Da könnten sowohl Schuldner als auch Gläubiger eher an einem Versuch der Versteigerung gelegen sein.


    Hier im Bezirk sind die Veröffentlichungskosten deutlich höher. Ob das so sein muss, da kann man sicherlich drüber diskutieren, aber das ist ein anderes Thema.
    Und deine Zinsrechnung ist doch vom Milchmädchen … den Schuldner interessieren die abstrakten dinglichen Zinsen doch überhaupt nicht, sondern die Zinsen die er tatsächlich für sein Darlehen bezahlt. Und bei 2 % sind es bei 100.000 EUR lediglich 5,56 EUR pro Tag.
    Hinzu kommt, dass ein Termin im August mit potenziell mehr Bietinteressenten deutlich "lukrativer" sein kann als ein Termin Ende Mai mit wenig Interessenten. Vor allem dann, wenn das Risiko besteht, dass hierfür ggfs. zusätzliche Kosten entstehen, die vom Schuldner zu tragen sind.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich kann doch nur die Zinsen nehmen, die auch in meinem Verfahren zu berücksichtigen sind. Das sind eben die dinglichen Zinsen.
    Außerdem addieren sich auch 5 Euro am Tag irgendwann zu einem nicht mehr vernachlässigbaren Betrag und es gibt sowohl Darlehensbeträge als auch Zinssätze, bei denen der Tagessatz höher ist. Das war auch nur eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung, was ich meinte.

    Ob es im August mehr Interessenten gibt, steht völlig in den Sternen.
    Es ist weder absehbar, wie lange das noch geht und wie die Leute darauf reagieren noch ist klar, wie sich der Rest entwickelt. Vielleicht fallen ja auch mehr Interessenten weg, weil sie auf Kurzarbeit sind, Job verloren haben, die Interessen sich verändert haben... Das wiederum kann sich auch auf die Höhe der Gebote auswirken, das Niveau kann wieder sinken.
    Hätte, wäre, wenn. In einem Jahr werden wir es wissen.

    Nachtrag zur kurzfristigen Terminsaufhebung:
    Das kommt doch öfter vor, Verkauf, Umschuldung etc.
    Ich habe auch schon bereit aufgerufene Termine aufgehoben, teils in der Bietzeit. Entweder aufgrund Erklärung oder das Fax kam erst. Sowas passiert halt, ist kein Drama. Man muss daraus also auch keines machen, will ich damit sagen.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das kann ich nur für unsere Sitzungen beantworten: Ja, tun wir, wir haben Hinweise zum Betreten und Verlassen des Gebäudes, Verhalten im Gebäude pp. drin. Das hängt natürlich alles von den örtlichen Vorgaben und Gegebenheiten ab. Ich habe festgestellt, dass diese durchaus gelesen und auch beachtet werden.

  • Ja, hier in Heilbronn wird auf Corona bei der TB hingewiesen.
    Leider schaffe ich es nicht, den Text ins Forum zu packen.
    Mal sehen, ob unser "Boss" das packt.


    [FONT=&amp]"Aufgrund der Pandemie wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen bzw. mit sich zu führen. Die Verpflichtung den Mund-Nasen-Schutz zu tragen kann für den Termin angeordnet werden. Masken werden nicht bereitgestellt."[/FONT]

  • Mich würde interessieren, ob jemand bei der Neuterminierung einen Hinweis auf Corona im Hinblick auf Einhaltung des Abstands, evtl. Maskenpflicht und die Beschränkung der Plätze im Saal aufnimmt. Danke!

    Ich habe versucht, hier im Haus ein "tragbares" Konzept abzustimmen (ggf. auch Anmietung eines größeren Saales o.ä.). Da trotz mehrerer Anfragen und Vorschläge meinerseits von der Verwaltung leider seit Wochen null Rückmeldung kommt (ich bin eben kein Richter :nixweiss:) und ich auch der einzige im Haus bin, der Versteigerungen bearbeitet, habe ich nun eigenmächtig eine Art Konzept erstellt (siehe angehängte PDF) und füge dieses als Anlage den Terminbestimmungen bei. Über die "Einlasskarten" mag man streiten (gab wohl auch schon Kritik), finde ich aber die fairste Lösung in Zeiten, in denen in anderen Bereichen die Religions- oder Berufsausübung stark eingeschränkt wird und ich de facto keinen größeren Saal bekommen werde.
    Ich muss es so drauf ankommen lassen und denke, es kommt dabei auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Ich habe ca. 14 Plätze (je nach Anzahl der Beteiligten, dafür habe ich erstmal vier freigehalten). Im Schnitt kommen sonst vielleicht 20-25 Bieter/innen. Wenn es nur 5 Plätze wären oder sonst im Schnitt 60-80 Leute kämen, sähe die Lage vielleicht schon wieder anders aus, so jedoch fällt mir nichts besseres ein. Sollten plötzlich 50 Leute vor der Tür stehen, werde ich den Termin wohl aufheben und mir was anderes überlegen müssen. Wenn nur 3-4 nicht mehr reinkommen, ist das eben "Pech".

  • Zum Anhang:

    Der § 169 GVG setzt allerdings vor dem Hintergrund, dass Rechtsprechung nicht im Geheimen stattfinden soll, eine Verhandlung vor einem erkennenden Gericht voraus. Im Vollstreckungsverfahren ergibt sich der Grundsatz der Öffentlichkeit dagegen aus dem Umstand, dass eine Versteigerung ohne die Zulassung von Bietern wenig Sinn ergibt. Abgesehen davon geht das Vollstreckungsverfahren außer den Beteiligten und möglichen Bietern eigentlich keinen was an. Vgl. Dassler/Schiffhauer/Hintzen a.a.O.

  • Zum Anhang: Der § 169 GVG setzt allerdings vor dem Hintergrund, dass Rechtsprechung nicht im Geheimen stattfinden soll, eine Verhandlung vor einem erkennenden Gericht voraus. Im Vollstreckungsverfahren ergibt sich der Grundsatz der Öffentlichkeit dagegen aus dem Umstand, dass eine Versteigerung ohne die Zulassung von Bietern wenig Sinn ergibt. Abgesehen davon geht das Vollstreckungsverfahren außer den Beteiligten und möglichen Bietern eigentlich keinen was an. Vgl. Dassler/Schiffhauer/Hintzen a.a.O.

    Danke schön!

  • Mich würde interessieren, ob jemand bei der Neuterminierung einen Hinweis auf Corona im Hinblick auf Einhaltung des Abstands, evtl. Maskenpflicht und die Beschränkung der Plätze im Saal aufnimmt. Danke!

    Ich habe versucht, hier im Haus ein "tragbares" Konzept abzustimmen (ggf. auch Anmietung eines größeren Saales o.ä.). Da trotz mehrerer Anfragen und Vorschläge meinerseits von der Verwaltung leider seit Wochen null Rückmeldung kommt (ich bin eben kein Richter :nixweiss:) und ich auch der einzige im Haus bin, der Versteigerungen bearbeitet, habe ich nun eigenmächtig eine Art Konzept erstellt (siehe angehängte PDF) und füge dieses als Anlage den Terminbestimmungen bei. Über die "Einlasskarten" mag man streiten (gab wohl auch schon Kritik), finde ich aber die fairste Lösung in Zeiten, in denen in anderen Bereichen die Religions- oder Berufsausübung stark eingeschränkt wird und ich de facto keinen größeren Saal bekommen werde.
    Ich muss es so drauf ankommen lassen und denke, es kommt dabei auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Ich habe ca. 14 Plätze (je nach Anzahl der Beteiligten, dafür habe ich erstmal vier freigehalten). Im Schnitt kommen sonst vielleicht 20-25 Bieter/innen. Wenn es nur 5 Plätze wären oder sonst im Schnitt 60-80 Leute kämen, sähe die Lage vielleicht schon wieder anders aus, so jedoch fällt mir nichts besseres ein. Sollten plötzlich 50 Leute vor der Tür stehen, werde ich den Termin wohl aufheben und mir was anderes überlegen müssen. Wenn nur 3-4 nicht mehr reinkommen, ist das eben "Pech".

    Wenn die Verwaltung nicht tätig wird, ist es an dir, einen geeigneten Saal zu finden. So wie sonst auch, wenn dir der zugewiesen Sitzungssalz zu klein wird.
    Die Zahl der Bieter zu begrenzen, ohne das näher begründen zu können (hier waren alle zu faul, eine Alternative zu suchen), halte ich für nicht tragbar.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es scheint sich ja eher um ein kleines Gericht zu handeln. Gibt es nicht ein Gericht in der Nähe mit einem größeren Saal oder etwas bei der Stadt was man ggfs. auch kostenfrei nutzen könnte ? Früher gab es ja auch Versteigerungen vor Ort, etwa im Gasthof.

  • Ich sehe das auch als Aufgabe der Verwaltung an, da kann ich nicht eigenmächtig irgendwas anmieten. Höchstens anregen...das habe ich ja auch schon gemacht.
    Aber nur mit einem Saal wäre es ja nicht getan, es müsste auch die EDV bereitgestellt werden (homeoffice-fähiger Laptop), zusätzliche Wachtmeisterei vor Ort. Bis das alles geklärt wäre, kann ich lieber warten, bis Corona vorbei ist.
    Ist ein kleines Gericht, korrekt. Allerdings mit einem verhältnismäßig großen Saal, da sind umliegende (auch größere) Gerichte schlechter dran, sodass das keine Option wäre.
    Gasthöfe, Hotels, andere Behörden wäre theoretisch alles möglich gewesen (gerade in der jetzigen Zeit hätten sich z.B. Hotels über die Vermietungen bestimmt gefreut). Über den Zeitpunkt bin ich jetzt aber leider hinweg, nun ist terminiert.

  • Hallo,
    Wir fordern mit Terminsbestimmung dazu auf, die Teilnahme am Termin vorab unter Angabe der Anschrift (zur evtl Corona-Nachverfolgung) anzumelden.
    15 bis 17 Bierinteressenten passen in unseren Saal. Das sollte in der Regel genügen hoffe ich. Wenn sich mehr anmelden, wird der Termin aufgehoben und eine Ersatz-Location gesucht.

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