Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • ...
    Es fehlt einfach lediglich die Anordnung/Vorgabe, dass an K-Terminen nur derjenige teilnehmen kann/darf, der zumindest einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, besser noch einen negatven PCR-Test.
    Das wird im Grunde überall gefordert und verlangt. Was ist eigentlich daran so schwer?

    Ich vermute es liegt daran, dass niemand der Entscheidungsträger annähernd weiß was überhaupt ein K-Termin ist und wie dieser unter welchen Bedingungen abläuft.
    In keiner C- oder F- Sitzung erscheint so eine geballte Anzahl an Interessenten (unabhängig ob Bieter oder nur Zuschauer) und in Strafverfahren werden Zeugen einzeln aufgerufen und nach der Aussage wieder entlassen.

    In K-Terminen sitzen wir mit 30 Personen plus mind. 1 Std.plus im Saal und kaum jemand verlässt den Saal. "Man" reist heute aus dem ganzen Bundesland an, um dem "happening" beizuwohnen. Bei mir zuletzt sogar aus Amelo-Holland !

    Wer hindert Dich, eine solche Anordnung zu treffen? Der Entscheidungsträger bist Du doch selbst.
    Off topic: Langsam kann ich das Gejammer nicht mehr hören.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Der Versteigerungstermin ist grundsätzlich öffentlich und für jedermann zugänglich. Bestimmte Beschränkungen z.B. aufgrund geringen Raumangebots im Gerichtssaal hat die Rechtsprechung zwar anerkannt. Dass aber der Rechtspfleger personenbezogene Anforderungen festlegen können soll, halte ich für bedenklich. Das ist nach meiner Ansicht Sache des Gesetzgebers.

  • J

    [QUOT Wer hindert Dich, eine solche Anordnung zu treffen? Der Entscheidungsträger bist Du doch selbst. Off topic: Langsam kann ich das Gejammer nicht mehr hören.



    .....
    Es geht hier doch gar nicht ums „Jammern“.
    Es geht darum, das unser Arbeitgeber, das jeweilige Bundesland, zwar flächenmäßig und ständig angepasste Corona-Schutzverordnungen herausgibt, die jedwede Öffentlichkeit beschränken, aber die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten nicht annähernd wahrnimmt....

    Vielleicht ist es ja in Brandenburg anders?

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Was weißt Du, was ich nicht weiß?:teufel: Wo hier Justiz nicht mal zur Prio 3 gehören soll...

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  • Den Link kann ich nicht öffnen.

    Man sollte aber nicht vergessen, dass wir in den Versteigerungsterminen unter öffentlich etwas anderes verstehen als der Termin in Strafsachen. Dort ist das "nur" eine Förmelei.
    Bei uns ist die Öffentlichkeit aber die Bieter, ohne die wir unser Verfahren nicht erfolgreich durchführen können.

    Nach meinem Verständnis geht es nicht nur darum, den Zuschlag zu erteilen sondern dies zu einem möglichst hohen Gebot. Und das unabhängig davon, ob die Forderung(en) bereits gedeckt sind oder nicht. Immerhin nehmen wir dem Schuldner sein Grundeigentum weg, was ein schwerwiegender Eingriff in seine Rechte darstellt. Dieser ist natürlich legitimiert. Dennoch sollte das nicht um jeden Preis (im wahrsten Sinn des Wortes) sein. Möglichst hohe Gebote erfordern meistens auch die Anwesenheit möglichst vieler Bieter, damit sich die Dynamik des Bietens auch einstellt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • [FONT=&quot]Folgendes soll ab dem 10.01.2022 in Bayern gelten:

    Ab dem 10. Januar 2022 gilt für Besucher die 3G-Regel. Sofern kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann, ist kein Zugang zum Gerichtsgebäude möglich. Für Prozessbeteiligte (z.B. Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher) sowie rechtssuchende Bürger (z.B. im Rahmen eines Termins bei der Rechtsantragsstelle) bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach der Zugang auch ohne 3G-Nachweis möglich ist.

    Sind potentielle Bieter dann rechtssuchende Bürger?[/FONT]

  • Hier in Niedersachsen soll es laut meiner Direktorin dazu eine Besprechung der Direktoren gegeben haben. Das OLG soll involviert gewesen sein. Sie hat dazu folgendes mitgeteilt: Dort wurde festgelegt, dass für die Besucher 3G gilt und dies gelte nun auch für alle Verhandlungen und sei auf die Zwangsversteigerungssachen ausdrücklich anwendbar. Sofern die Termine nicht im eigenen Haus stattfinden, kommt es auf die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes an, man dürfe aber per Beschluss GVG-konform 3G für diesen Termin anordnen, wenn es in der dortigen Hausordnung noch nicht bestimmt ist.

    M. E. gilt die 3G-Bestimmung dann für sämtliche Besucher des Versteigerungstermins, ob Verfahrensbeteiligte, Bietinteressenten oder unbeteiligte Beobachter.

  • Ist doch alles lachhaft, solange es noch immer einige Rechtspfleger:innen tolerieren, dass im Saal die Maske konsequent unter der Nase getragen wird, sogar auf dem weg nach vorne zum Bieten.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ist doch alles lachhaft, solange es noch immer einige Rechtspfleger:innen tolerieren, dass im Saal die Maske konsequent unter der Nase getragen wird, sogar auf dem weg nach vorne zum Bieten.

    Wieso ? Ich weiß nicht ob das überall so ist aber im Saal habe ich als Rechtspfleger Hausrecht und darf sogar bestimmen das die Maske ganz abgenommen werden darf. Auf den Fluren des Gerichts darf ich das nicht entscheiden. Ich bin zwar kein Versteigerungsrechtspfleger sondern Insolvenzrechtspfleger aber ich sage bei den öffentlichen Terminen auch es darf die Maske abgenommen werden.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ist doch alles lachhaft, solange es noch immer einige Rechtspfleger:innen tolerieren, dass im Saal die Maske konsequent unter der Nase getragen wird, sogar auf dem weg nach vorne zum Bieten.

    Wieso ? Ich weiß nicht ob das überall so ist aber im Saal habe ich als Rechtspfleger Hausrecht und darf sogar bestimmen das die Maske ganz abgenommen werden darf. Auf den Fluren des Gerichts darf ich das nicht entscheiden. Ich bin zwar kein Versteigerungsrechtspfleger sondern Insolvenzrechtspfleger aber ich sage bei den öffentlichen Terminen auch es darf die Maske abgenommen werden.

    Genau das meinte ich. Aber hier ist sicher nicht der richtige Ort, das zu diskutieren.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ist doch alles lachhaft, solange es noch immer einige Rechtspfleger:innen tolerieren, dass im Saal die Maske konsequent unter der Nase getragen wird, sogar auf dem weg nach vorne zum Bieten.

    Wieso ? Ich weiß nicht ob das überall so ist aber im Saal habe ich als Rechtspfleger Hausrecht und darf sogar bestimmen das die Maske ganz abgenommen werden darf. Auf den Fluren des Gerichts darf ich das nicht entscheiden. Ich bin zwar kein Versteigerungsrechtspfleger sondern Insolvenzrechtspfleger aber ich sage bei den öffentlichen Terminen auch es darf die Maske abgenommen werden.

    Du hast die Anordnung vergessen, dass sich im Gerichtssaal niemand anstecken darf und daher sich auch keiner anstecken kann :cowboy:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wie ist das denn jetzt in Bayern? Als rechtsuchender Bürger kann man vor Ort das Grundbuch einsehen und einen GB-Auszug abholen aber gegebenenfalls im ZV-Termin nicht bieten? Die Internetseite des Ministerium hilft da nicht wirklich. Ersteres treibt bei uns auch gerade die GL um.

  • Wie das geregelt wird, wird sich zeigen. Ich erlaube mir aber mal den Hinweis, dass wir nicht die ersten sind, die mit einer FFP2-Maskenpflicht zu tun haben. Wobei ich es auch bedenklich finde, als Gericht etwas anzuordnen, dass nicht für das ganze Land grundsätzlich vorgesehen ist. Wie eben in Sachsen zum Beispiel. Zumal ich die Ansteckungsgefahr bei Gericht als bedeutend niedriger einstufe als beispielsweise an Schulen. Wenn ich an den Start nach den Ferien in der kommenden Woche denke, graust´s mich ein wenig...


    Na, dann mach mal einen Zwangsversteigerungstermin mit 50 Bietinteressenten und mehr, die häufig in Gruppen erscheinen mit einfacher OP-Maske, ohne erkennbaren Impfstatus, der ja in der Justiz nicht abverlangt werden kann und dann sag mir, dass hier die "Ansteckungsgefahr" gering ist....

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    1. Korinther 16,14

  • Als InsoRechtspfleger gibt es öffentliche Termine ? Guck. Ich schalte immer „nicht öffentlich“ ein am Saal.
    Aber das am Rande.
    Als Teilnehmer einer Verhandlung würde ich mich bedanken, wenn der Sitzungsleiter das Tragen von Masken freistellt, ehrlich. Wenn sich ALLE Anwesenden darauf einigen, meinetwegen. Aber sonst?

  • Bei mir wird nicht darüber abgestimmt, ob Maske getragen wird oder nicht. Das halte ich auch nicht ansatzweise für legitim, insbesondere unter Berücksichtigung der sonst strikten Vorgaben und den Gründen hierfür.
    Es geht gerade nicht darum, was ich für mich entscheide, da das Virus (und auch andere) hoch ansteckend ist. Die Gefährdung geht also weit über den Sitzungssaal hinaus.

    Ich würde mich hier an die sonst geltenden Regelungen halten, wie Maske am Platz entbehrlich, beim Verlassen aber nicht. Dass ich mich davon beim reden selbst ausnehme, ist keine Arroganz oder ich bin eh nicht krank, sondern schlicht der Kommunikation geschuldet. Das Risiko dürfte auch ungleich höher sein, wenn alle ohne Maske rumlaufen und nicht nur einer. (Wobei ich beim Laufen natürlich auch Maske trage.)

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  • Ich trage auch beim Reden im Sitzungssaal Maske - und alle anderen auch. Beim Reden ist die Aerosolabgabe höher als nur beim Atmen und die Verständlichkeit bekommt man mit bewusst deutlicher Argumentation und etwas erhöhter Lautstärke auch hin.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich bin nicht in einem Sitzungssaal, ich bin in einer Stadthalle, eine kleinere, nicht für 2.000 Leute, aber auch erheblich größer als unser größter Sitzungssaal (ohne Corona ca. 75 Personen).

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