Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • Mein Problem ist, dass ich zu meinem nächsten Termin Interessenten habe, in ein paar Monaten aber vielleicht nicht mehr
    Und ob dann wirklich alles besser ist oder vielleicht die brasilianische Variante das Ruder übernimmt, lässt sich auch nicht absehen.

  • Das Problem haben alle.

    Bisher hat sich Corona bei uns noch nicht ausgewirkt. Weder in der Zahl der Besucher noch in der Höhe der Gebote. Und selbst wenn sie fallen sollten, nähern wir uns eben wieder dem Verkehrswert an...von oben.

    Noch sind wir weit weg von früheren Zeiten, wo man im zweiten oder dritten Termin für 40-60% zugeschlagen hat.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das Problem haben alle..

    Dann formuliere ich das anders. Ich habe Bietinteressenten. Ich habe einen Schuldner, der durch den Verkauf eines Teils seines Grundbesitzes die Zwangsversteigerung vermeiden könnte. Ich habe ein Hygienekonzept, das sich nicht mit der Situation im ÖPNV vergleichen lassen muss. Ich habe einen Justizgewährungsanspruch (BVerfG NJW 2016, 930, 932). Ich habe einen Inzidenzwert, und damit eine Ansteckungsgefahr, der geringer ist, als noch vor einem Monat. Und ich habe im Februar drei Anwärter zugeteilt bekommen. Anwärter geht, Zwangsversteigerungstermine nicht?

  • Mein Kollege hat seine Termine nicht abgesetzt. Heute kam das erste "Online-Gebot"per Mail, da man in diesen Zeiten nicht persönlich bei Gericht erscheinen will. :wechlach:

    Das ist auch so ein Punkt. Was man inzwischen alles mit Corona zu begründen versucht. Der Gutachter, den man nicht ins Haus lassen möchte. Die Kreditaufnahme, die laut Schuldner unmöglich gemacht würde. Oder eben Bequemlichkeit verschleiern. Dass der Bieter ungern kommen und bei dem Wetter alles lieber Online machen möchte, gleich nachdem er sich seine Pizza bestellt hat, bedeutet bei echtem Interesse, dass er dann eben doch kommt.

  • Wir hatten gestern einen Termin im größten Gerichtssaal mit fast 25 Interessenten und einem Meistgebot 15 % über dem Verkehrswert. Angesichts des Hygienekonzepts im Gericht halte ich die Ansteckungsgefahr eher für theoretisch.

  • Wir hatten gestern einen Termin im größten Gerichtssaal mit fast 25 Interessenten und einem Meistgebot 15 % über dem Verkehrswert. Angesichts des Hygienekonzepts im Gericht halte ich die Ansteckungsgefahr eher für theoretisch.

    Es bleibt das Problem, dass rund 25 Leute an- und abreisten. Da überzeugen mich auch keine Gebote 300 % vom Verkehrswert, wie sie zuletzt hier auch mal vorkamen.

  • Und so wird es zur Frage von Begrifflichkeiten. Was, wenn sie einfach nur gekommen und gegangen sind. Hört man "Mega-Lockdown", möchte man sofort verlegen, obwohl man zur Zeit des größeren Infektionsrisikos vor einem Monat noch terminiert hat. Letztlich geht es nur um ein Hygienekonzept in Übereinstimmung mit den Infektionsschutzvorschriften.

  • Wir hatten gestern einen Termin im größten Gerichtssaal mit fast 25 Interessenten und einem Meistgebot 15 % über dem Verkehrswert. Angesichts des Hygienekonzepts im Gericht halte ich die Ansteckungsgefahr eher für theoretisch.

    Es bleibt das Problem, dass rund 25 Leute an- und abreisten. Da überzeugen mich auch keine Gebote 300 % vom Verkehrswert, wie sie zuletzt hier auch mal vorkamen.

    Dies Entscheidung obliegt mMn nicht uns.
    Wenn die Politik Gerichte ausnimmt, können wir nicht sagen, interessiert mich nicht, ich mache keine Termine. Zumindest nicht aus den bisher vorgetragenen Gründen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das Problem haben alle..

    Dann formuliere ich das anders. Ich habe Bietinteressenten. Ich habe einen Schuldner, der durch den Verkauf eines Teils seines Grundbesitzes die Zwangsversteigerung vermeiden könnte. Ich habe ein Hygienekonzept, das sich nicht mit der Situation im ÖPNV vergleichen lassen muss. Ich habe einen Justizgewährungsanspruch (BVerfG NJW 2016, 930, 932). Ich habe einen Inzidenzwert, und damit eine Ansteckungsgefahr, der geringer ist, als noch vor einem Monat. Und ich habe im Februar drei Anwärter zugeteilt bekommen. Anwärter geht, Zwangsversteigerungstermine nicht?

    Je mehr Personen sich in einem Raum befinden, um so höher liegt die Gefahr einer Infektion durch Aerosole: https://www.rki.de/DE/Content/Inf…776792bodyText2

    Nicht umsonst werden im hiesigen Bundesland seit Monaten keine dienstlichen Präsenzfortbildungen oder Versammlungen mehr durchgeführt. Das wäre ja ansonsten alles kein Problem, wenn man zur Infektionsvermeidung nur ausreichenden Abstand zueinander einhalten und Maske tragen müsste.

    Solange die Infektionszahlen sich nicht nennenswert verringern, sollten daher m. E. lediglich unaufschiebbare Termine abgehalten werden, z. B. in Strafverfahren oder wegen beantragten einstweiligen Verfügungen.

  • Je mehr Personen sich in einem Raum befinden, um so höher liegt die Gefahr einer Infektion durch Aerosole: https://www.rki.de/DE/Content/Inf…776792bodyText2

    Das Argument einer nie auszuschließenden Ansteckung betrifft natürlich nicht nur die Zwangsversteigerung, sondern jede Form von Parteiverkehr. Summiert sich auch da auf.

    Es geht ja nicht darum, jeden Termin zu untersagen, sondern die Dringlichkeit / Eiligkeit mit der Ansteckungsgefahr abzuwägen. Es bleibt also die Frage, ob Versteigerungstermine als genauso dringlich angesehen werden können wie Haftsachen oder einstweilige Verfügungen o. ä.

  • Es geht ja nicht darum, jeden Termin zu untersagen, sondern die Dringlichkeit / Eiligkeit mit der Ansteckungsgefahr abzuwägen. Es bleibt also die Frage, ob Versteigerungstermine als genauso dringlich angesehen werden können wie Haftsachen oder einstweilige Verfügungen o. ä.

    und die Entscheidung trifft allein der verfahrensleitende Rechtspfleger, so dass- wie die Disskussion ja zeigt - das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen kann und im Hinblick auf Unterschiedlichkeit von Fallzahlen, Räumlichkeite, pp. auch schwer vergleichbar ist.

    Wir haben uns auch entschieden, unsere Januartermine durchzuführen, da wir hierfür die Stadthalle angemietet haben und unter einem (m.E.) gescheiten Hygienekonzepts (Abstand, Einzeltische für jeden, Lüftungsanlage, usw.) dort Platz für 85 Leuten finden.
    Was von uns nicht beabsichtigt, aber auch nicht beeinflussbar ist, ist die offenbar gestiegene Langeweile der Menschen, so dass ich gestern auch ca. 70 Leute in meinem Saal vorfand, von denen vielleicht 60% interessiert waren und der Rest wohl zu viel Tagesfreizeit hat....
    Ich persönlich hätte auf etwas mehr Bewusstsein bei der Bevölkerung gehofft.

    Gleichwohl erachte ich das Ansteckungsrisiko innerhalb meiner Verhandlung geringer, als während der restlichen Arbeitszeit, wo ich derzeit versuche, meiner Anwärterin die Geheimnisse der Zwangsversteigerung näher zu bringen.

  • Solange meine Kollegen im Nachlassgericht ihre Termine abhalten, tue ich das auch.

    In einer Nachlassverhandlung ist abzusehen wieviele Parteien kommen. Für einen Zwangsversteigerungstermin gilt dies nicht, da meine Glaskugel derzeit nicht funktioniert.

    Wenn zu viele kommen, so dass die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, muß der Termin eben aufgehoben werden. Alles in allem schleust das Nachlassgericht aber sicher mehr Personen durchs Haus als ich. Alles potentielle Infektionsherde.

  • Kann man dann nicht nur die bevorzugt reinlassen, die die Bietsicherheit hinterlegt haben? Denn die anderen wären ja nur "Zuschauer" oder? ein wirksames Gebot können diese doch nicht abgeben. (Ich mache keine Zwangsversteigerungen)

  • Es geht ja nicht darum, jeden Termin zu untersagen, sondern die Dringlichkeit / Eiligkeit mit der Ansteckungsgefahr abzuwägen. Es bleibt also die Frage, ob Versteigerungstermine als genauso dringlich angesehen werden können wie Haftsachen oder einstweilige Verfügungen o. ä.

    und die Entscheidung trifft allein der verfahrensleitende Rechtspfleger, so dass- wie die Disskussion ja zeigt - das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen kann und im Hinblick auf Unterschiedlichkeit von Fallzahlen, Räumlichkeite, pp. auch schwer vergleichbar ist.

    Wir haben uns auch entschieden, unsere Januartermine durchzuführen, da wir hierfür die Stadthalle angemietet haben und unter einem (m.E.) gescheiten Hygienekonzepts (Abstand, Einzeltische für jeden, Lüftungsanlage, usw.) dort Platz für 85 Leuten finden.
    Was von uns nicht beabsichtigt, aber auch nicht beeinflussbar ist, ist die offenbar gestiegene Langeweile der Menschen, so dass ich gestern auch ca. 70 Leute in meinem Saal vorfand, von denen vielleicht 60% interessiert waren und der Rest wohl zu viel Tagesfreizeit hat....
    Ich persönlich hätte auf etwas mehr Bewusstsein bei der Bevölkerung gehofft.

    Gleichwohl erachte ich das Ansteckungsrisiko innerhalb meiner Verhandlung geringer, als während der restlichen Arbeitszeit, wo ich derzeit versuche, meiner Anwärterin die Geheimnisse der Zwangsversteigerung näher zu bringen.

    Genau da bin ich anderer Meinung, es obliegt nicht dem einzelnen Rechtspfleger. Das ist Verwaltungsescheidung.
    Es müssen halt die Vorgaben eingehalten werden. Werden sie eingehalten, ist auch ein Termin mit 85 Personen möglich. Können die Vorgaben nicht eingehalten werden - kein Termin.

    Anders sieht es aus, wenn es um meine Person geht, z.B. Risikogruppe oder andere persönliche Gründe, wie Pflege des 98-jährigen Vaters in meiner Wohnung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Kann man dann nicht nur die bevorzugt reinlassen, die die Bietsicherheit hinterlegt haben? Denn die anderen wären ja nur "Zuschauer" oder? ein wirksames Gebot können diese doch nicht abgeben. (Ich mache keine Zwangsversteigerungen)

    Nein, darf man nicht so einschränken. Du kannst ja auch ohne Bietsicherheit bieten. Der Gläubiger muss diese erstmal verlangen. Macht er zwar meistens, aber trotzdem hast du die Möglichkeit, dein Gebot ohne abzugeben.

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