Es geht ja nicht darum, jeden Termin zu untersagen, sondern die Dringlichkeit / Eiligkeit mit der Ansteckungsgefahr abzuwägen. Es bleibt also die Frage, ob Versteigerungstermine als genauso dringlich angesehen werden können wie Haftsachen oder einstweilige Verfügungen o. ä.
und die Entscheidung trifft allein der verfahrensleitende Rechtspfleger, so dass- wie die Disskussion ja zeigt - das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen kann und im Hinblick auf Unterschiedlichkeit von Fallzahlen, Räumlichkeite, pp. auch schwer vergleichbar ist.
Wir haben uns auch entschieden, unsere Januartermine durchzuführen, da wir hierfür die Stadthalle angemietet haben und unter einem (m.E.) gescheiten Hygienekonzepts (Abstand, Einzeltische für jeden, Lüftungsanlage, usw.) dort Platz für 85 Leuten finden.
Was von uns nicht beabsichtigt, aber auch nicht beeinflussbar ist, ist die offenbar gestiegene Langeweile der Menschen, so dass ich gestern auch ca. 70 Leute in meinem Saal vorfand, von denen vielleicht 60% interessiert waren und der Rest wohl zu viel Tagesfreizeit hat....
Ich persönlich hätte auf etwas mehr Bewusstsein bei der Bevölkerung gehofft.Gleichwohl erachte ich das Ansteckungsrisiko innerhalb meiner Verhandlung geringer, als während der restlichen Arbeitszeit, wo ich derzeit versuche, meiner Anwärterin die Geheimnisse der Zwangsversteigerung näher zu bringen.
Das stimmt. Es gibt eben bei manchen Gerichten die räumlichen Möglichkeiten und bei manchen nicht.
Ich kriege in unseren größten Saal unter Einhaltung aller Regeln gerade mal 11 Leute rein, den Ratssaal haben wir bisher mit nutzen dürfen, aber jetzt wollen die auch niemanden mehr rein lassen und die Verwaltung weitert sich, Geld für Räumlichkeiten auszugeben, weil wir dafür kein Budget haben. Wir sind eben ein ziemlich kleines Gericht.