Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

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    Ist der größte Saal nötig, aber zur Stunde nicht verfügbar, kann der Termin für ein paar Stunden (ggf. wäre wohl auch noch ein ganzer Tag möglich) unterbrochen werden.
    Ist der größte Saal nicht verfügbar oder würde auch der größte Saal nicht reichen, dann müssen wir den Termin aufheben.

    (Der OLG-Präsident hat bestätigt, dass der Bieterwettbewerb in keinem Falle eingeschränkt werden darf.)
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    Ist das aber nicht auch eine Einschränkung, wenn von 9:00 Uhr auf 16:00 Uhr terminiert wird und dann einige Bietinteressenten keine Zeit mehr haben?

    Ich selbst mache keine ZVG-Sachen, sehe das eher aus Verwaltungssicht. An der Durchführung selbst würde ich grundsätzlich festhalten, da jedes ZVG-Referat sonst eine Welle von Bestandsverfahren vor sich her schiebt, die auf lange Sicht nicht bearbeitet werden können. Das tangiert dann irgendwann schon den Rechtsgewährungsanspruch.

    Ich sehe es auch so, dass man nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten sollte, bis eine Impfung da ist, die Infektionszahlen runtergehen, wieder allgemein gute Erlöse erzielt werden können. Das Auf und Ab bei Immobilienpreisen gehört zum allgemeinen Lebensrisiko dazu.Und wenn ich sehe, was derzeit noch für Gebote erzielt werden, sollte man die Welle reiten, so lange sie noch da ist. Wer weiß, was die Zukunft bringt, ob Corona zu einer heftigeren Wirtschaftskrise und zu einem Sinken der Immobilienpreise führt? Dann wäre Corona irgendwann rum, es kann wieder normal verhandelt werden, aber die Bieter zahlen keine Höchstpreise mehr?
    Will ja nicht über Gebühr schwarz malen, kann ja auch sein, dass erst recht weiter in Betongold investiert wird. Aber weil niemand weiß, was die Zukunft bringt, sollte m. E. der Rechtsgewährungsanspruch im Vordergrund stehen.

    Bei uns werden die Termine mit absehbarem großen Interesse (das sind leider die meisten) gesammelt und dann extern unter guten Hygiene- und Abstandsbedingungen abgehalten. Die extern angemieteten Räume sind für größere Veranstaltungen geeignet, daher ausreichend groß, haben gute Lüftungsanlagen, welche die Luft nach oben hin absaugen und dann mit 100 % Frischluft ersetzen. Da kostet ein Terminstag schon sehr viel. Heruntergerechnet auf 4 - 5 Termine sind die Kosten im einzelnen Verfahren noch halbwegs moderat.
    Skrupel, was die Verwendung von Steuermitteln angeht, haben wir da keine: Die Veranstaltungsbranche liegt eh am Boden, die sind froh um unsere staatlichen Aufträge. Und bevor sie einfach nur so Subventionen abgreifen müssen, dann sollten doch einfache Marktmechanismen greifen: Die haben ein Angebot an Tagungs- oder Veranstaltungsräumen, was sonst keine Abnehmer findet, wir haben den Bedarf und die Steuermittel. Dann soll für die eingesetzten Steuermittel wenigstens auch eine Leistung verlangt werden dürfen...

  • Kurzfristiges Ausweichen auf andere Säle ist hier leider nicht möglich, bei vermutetem größerem Bietinteresse fasst der größte Saal corona-konform ca. 20 Leute, muss aber im Vorfeld (vor Terminierung) beantragt werden... Den Saal für jeden Termin beantragen, geht aber nicht...

    Unser "Standardsaal" fasst mit Einhaltung Mindestabstand (zumindest seitlich) 12 Teilnehmer, ob das allerdings mit den m²-Zahlen konform geht, wage ich zu bezweifeln...

    Wie man spätestens jetzt weiß, spielt die Belüftungsanlage des Saals neben dem Abstand eine extrem wichtige Rolle, vielleicht sogar die entscheidendere.
    Das sollte bei der Abhaltung von Terminen bzw. Anmietung von Räumlichkeiten dringend bedacht werden:

    https://www.zeit.de/wissen/2020-10…komplettansicht

  • Die Frage ist ja auch, wieviel Querlüftung ( ohne Querlüftung bringt Lüftung nicht viel ) man dem Publikum im Winter zumuten kann.
    Im Frühjahr/Sommer siehts mit den Temperaturen natürlich schon besser aus, mit den Corona-Zahlen vermutlich auch.
    Aber ich vermute, dass unserem Publikum einfach mehr zugemutet wird als Publikum bei Konzerten pp.

  • Die einzige Möglichkeit für Belüftung ist bei uns Fenster und Türen öffnen...:(

    Ist doch mehr als so manche Schule zu haben scheint. Die mediale Berichterstattung lässt vermuten, dass diese Gebäude ausschließlich aus fensterlosen Räumen oder solchen, mit nicht zu öffnenden Fenstern bestehen :teufel:

    Das ist zum Teil den neuen Energiestandards zu verdanken (nur Lüftung über Wärmepumpe, damit nicht "aus dem Fenster geheizt" werden kann). Nicht nur in Schulen, sondern auch in vielen neuen Bürogebäuden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ein wesentlicher Unterschied zu den Schulen:
    Wir Rpfl. sind für die Abhaltung der Termine selber verantwortlich ( incl. Einhaltung der Corona-Regeln) und weisungsfrei, Lehrer sind weisungsgebunden und können eben nicht machen, was sie für richtig halten.

  • Pardon, wenn es schon hier war, ich habe jetzt nicht alles Seiten durchgesehen.

    Orientierungssatz: Wenn der Sitzungssaal anlässlich eines Zwangsversteigerungstermins überfüllt ist, ist es zulässig, dass den durch Sicherheitsleistung ausgewiesenen Interessenten Vorrang beim Zutritt gewährt wird. Weiteren Personen kann die Teilnahme an der Verhandlung durch Offenlassen der Saaltüren ermöglicht werden.

    LG Memmingen, Beschluss vom 20.5,2015 - 44 T 510/15

    Rechtspfleger 2015, Seite 720-722.

  • Pardon, wenn es schon hier war, ich habe jetzt nicht alles Seiten durchgesehen.

    Orientierungssatz: Wenn der Sitzungssaal anlässlich eines Zwangsversteigerungstermins überfüllt ist, ist es zulässig, dass den durch Sicherheitsleistung ausgewiesenen Interessenten Vorrang beim Zutritt gewährt wird. Weiteren Personen kann die Teilnahme an der Verhandlung durch Offenlassen der Saaltüren ermöglicht werden.

    LG Memmingen, Beschluss vom 20.5,2015 - 44 T 510/15

    Rechtspfleger 2015, Seite 720-722.


    KANN! Muss aber nicht.

    Ich tue mir damit schwer. Zumal es ein Unterschied ist, ob ich 20 einplane und 22 kommen oder ob ich für 20 plane und 100 kommen. Letzteres ist mein Fehler und kann nicht zur Einschränkung führen.

    Meine Erfahrung aktuell ist, dass sich Corona weder auf die Zahl der Besucher auswirkt noch auf die Höhe der Gebote. Das ist bei der Planung des Sitzungsortes zu berücksichtigen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich habe in knapp 2000 Versteigerungen die ich wahrnahm noch keinen Fall erlebt, dass 20 Leute mit Sicherheitsleistung geboten haben. Anders als im Falle von einem Bieter im Termin, der keinen Scheck dabei hat, den ich dann bieten lasse.

    Daher - viele Bieter und ich verlange Sicherheit. Dann tut es dem Bietgeschäft keinen Abbruch, wenn die Bieter ohne Sicherheit und die Wunderfitzigen (Neugierigen) draussen bleiben.

  • Warum die Interessenten dann doch nicht bieten, kann viele Gründe haben. Keiner ist für mich in irgendeiner Weise relevant.
    Außerdem weiß ich ja erst nach der Terminbestimmung, wieviele Zahlungen eingehen. Ich muss also vorher den Sitzungsort aussuchen.

    Zudem wüsste ich nicht, wie ich aussortieren soll, wenn dann doch mehr Sicherheitsleistungen eingehen, als ich Plätze habe. Soll ich vor dem Termin schon fragen, wer was bieten möchte und lasse nur die 10 rein, die da das höchste "Gebot" angeben?

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  • Meines Erachtens muss -jedenfalls vom Grundsatz her- nicht jeder reinkommen können, der reinkommen will (und/oder eine Sicherheitsleistung nachweisen kann). Eine Selektion ist möglich, sofern ein ausreichendes Bietgeschehen gewährleistet ist und der Einlass nicht willkürlich erfolgt.

    Für zulässig halte ich zB sinngemäß: "Sollte die Anzahl der Erscheinenden größer sein als die Saalkapazität, werden vorrangig den Beteiligten des Verfahrens sowie denjenigen Sitzplätze zugewiesen, welche eine gesetzliche Bietsicherheit auf Verlangen des Gläubigers vorlegen können. Die Reihenfolge der Zuweisung erfolgt unter pflichtgemäßer Auswahl des/der Vorsitzenden."

    Wir haben in der (externen) Räumlichkeit sogar mehr Plätze als im bisherigen Vor-Corona-Sitzungssaal.

    Dies schließt nicht aus, dass in Einzelfällen von vornherein die Anmietung einer noch größeren Räumlichkeit geboten ist oder die Durchführung eines Termins wegen des Andrangs abgebrochen werden muss.

  • Klar muss nicht jeder reinkommen, der rein will. Aber bei "ausreichendes Bietergeschehen" scheiden sich die Geister.

    Und genau um dieses "pflichtgemäße Ermessen" geht es doch. Hierzu muss es doch einen Rahmen geben, und sei es dein eigener. Aber auch den würfelst du ja nicht aus sondern überlegst das.

    Die Aufhebung des Termins, weil der Saal zu klein ist, ist aber das, was mE auf jeden Fall zu vermeiden ist.

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  • Wir sind uns ja sehr einig.

    Natürlich versucht man das Interesse vor Terminierung (auch unter Berücksichtigung der Zahl der Beteiligten) abzuschätzen. Mangels Glaskugel klappt das halt nicht immer. Ich kann nun auch nicht immer vorsorglich die Messehallen oder das Kongresszentrum anmieten oder anmieten lassen (und dann kommen nur 10 Leute). Vor Corona gab es ja auch Termine, wo einige Personen nicht rein kamen oder auf dem Flur stehen mussten. Rechtlich sehe ich da normalerweise wenig Angriffspunkte.

    Ich denke, wenn man mindestens die Platzzahl anbieten kann, die auch vor Corona zur Verfügung stand, wird man normalerweise auf der sicheren Seite sein.

  • Und genau das geht bei uns nicht ansatzweise.

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  • Und genau das geht bei uns nicht ansatzweise.

    Bei uns auch. Dazu kommen auch noch Baumaßnahmen an den richtig großen Sälen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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