Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • Und: Ist Dein Corona-Test dann auch nicht älter als 24 Std.?
    Und was heißt: Ich werde einführen? Das kann grds. sicherlich nur die Behördenleitung verannlassen. Oder kontrollierst Du dann direkt am Saaleingang?

    Bezweifle, dass er das ernst gemeint hat. Sonst könnte man auch über Essensgutscheine an Bieter mit Impfnachweis nachdenken. Und trotzdem: Was machen jetzt eigentlich diejenigen, die wegen der Ansteckungsgefahr keinesfalls terminieren wollten.

  • Und: Ist Dein Corona-Test dann auch nicht älter als 24 Std.?
    Und was heißt: Ich werde einführen? Das kann grds. sicherlich nur die Behördenleitung verannlassen. Oder kontrollierst Du dann direkt am Saaleingang?

    Bezweifle, dass er das ernst gemeint hat. Sonst könnte man auch über Essensgutscheine an Bieter mit Impfnachweis nachdenken. Und trotzdem: Was machen jetzt eigentlich diejenigen, die wegen der Ansteckungsgefahr keinesfalls terminieren wollten.

    Sie terminieren eben nicht.

    Was dann dazu führt, dass wir Makler uns derzeit anhören müssen: "wieso macht das Amtsgericht A denn keine Termine, wo das Amtsgericht B das doch macht". Und ich dann sage, dass Justizia halt blind ist und das Gericht A das Gericht B daher nicht sehen kann.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Und: Ist Dein Corona-Test dann auch nicht älter als 24 Std.?
    Und was heißt: Ich werde einführen? Das kann grds. sicherlich nur die Behördenleitung verannlassen. Oder kontrollierst Du dann direkt am Saaleingang?

    Bezweifle, dass er das ernst gemeint hat. Sonst könnte man auch über Essensgutscheine an Bieter mit Impfnachweis nachdenken. Und trotzdem: Was machen jetzt eigentlich diejenigen, die wegen der Ansteckungsgefahr keinesfalls terminieren wollten.

    Sie terminieren eben nicht.

    Was dann dazu führt, dass wir Makler uns derzeit anhören müssen: "wieso macht das Amtsgericht A denn keine Termine, wo das Amtsgericht B das doch macht". Und ich dann sage, dass Justizia halt blind ist und das Gericht A das Gericht B daher nicht sehen kann.

    Wobei ich klar sagen will, dass ich jeden Rechtspfleger verstehe, der derzeit keine Termin durchführt, auch wenn es z.B. für mich schmerzlich ist. Es ist verständlich.

    Unverständlich ist mir aber, weshalb dann nicht Termine z.B. im Sommer angesetzt werden, die man dann ja notfalls auch noch aufheben und neu ansetzen kann, falls Corona dann immer noch wütet, was Gott verhüten möge.

    Aber einen Termin aufzuheben und dann monatelang gar nichts anzusetzen ist für alle Beteiligten sehr misslich, mal die Eigentümer ausgenommen, die sowieso die Versteigerung verhindern wollten.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Und: Ist Dein Corona-Test dann auch nicht älter als 24 Std.?
    Und was heißt: Ich werde einführen? Das kann grds. sicherlich nur die Behördenleitung verannlassen. Oder kontrollierst Du dann direkt am Saaleingang?

    WIR sind der Sitzungsvorsitzende im ZV-Termin und können nach dem GVG auch bestimmen inwieweit Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. (Denke gerade an einen Termin gegen einen Reichsbürger, wo die Kollegin Polizeipräsenz angefordert und auch bekommen hat)
    Wenn wir uns infizieren und evtl. auf die Intensivstation müssen, dann wird uns niemand von der Behördenleitung besuchen pp. Folglich gilt Eigenschutz als vorderste Priorität.

    @ Bukowki…..so ist es halt mit der Terminierung. Ich habe Termine im August 20 aufheben müssen und kann im Grunde jetzt wieder nicht terminieren. Aber ich ziehe den jetzt durch, weil es im Mai, Juni pp. nicht unbedingt besser ist und wir ja auch insoweit "auf uns allein gestellt sind"...…

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Und: Ist Dein Corona-Test dann auch nicht älter als 24 Std.?
    Und was heißt: Ich werde einführen? Das kann grds. sicherlich nur die Behördenleitung verannlassen. Oder kontrollierst Du dann direkt am Saaleingang?

    WIR sind der Sitzungsvorsitzende im ZV-Termin und können nach dem GVG auch bestimmen inwieweit Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. (Denke gerade an einen Termin gegen einen Reichsbürger, wo die Kollegin Polizeipräsenz angefordert und auch bekommen hat)

    Gerade das ist kein gutes Beispiel.

  • Und: Ist Dein Corona-Test dann auch nicht älter als 24 Std.?
    Und was heißt: Ich werde einführen? Das kann grds. sicherlich nur die Behördenleitung verannlassen. Oder kontrollierst Du dann direkt am Saaleingang?

    WIR sind der Sitzungsvorsitzende im ZV-Termin und können nach dem GVG auch bestimmen inwieweit Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. (Denke gerade an einen Termin gegen einen Reichsbürger, wo die Kollegin Polizeipräsenz angefordert und auch bekommen hat)

    Gerade das ist kein gutes Beispiel.

    Wieso ist das kein gutes Beispiel?

  • Aber einen Termin aufzuheben und dann monatelang gar nichts anzusetzen ist für alle Beteiligten sehr misslich, mal die Eigentümer ausgenommen, die sowieso die Versteigerung verhindern wollten.

    Sehe ich auch so. Es gibt einen Rechtsgewährungsanspruch, den die Justiz grundsätzlich zu erfüllen hat. Es muss eben geprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Termine eben doch durchführen zu können. Wir mieten daher große Räume an, am besten auch mit guten RLT-Anlagen mit 100%-Außenluftzufuhr, und versuchen, an einem solchen Terminstag möglichst mehrere Verfahren unterzubringen. Derzeit sind es zwei vormittags und zwei nachmittags. Dann sind die Kosten je Verfahren auch im Rahmen und der Anmietungsaufwand undder Aufwand für die Wachtmeister (Transport Türsonde, Absperrkordelständer, etc.) hält sich in Grenzen.
    Wobei ich es auch nicht ganz verstehe, warum sich bei uns für Schrottimmobilien (Gartengrundstück mit Altlasten in der Pampa) noch 75 Leute Schlange stehen...

    Die Kosten legen wir auf die Verfahren um, da wir so viele Leute auch ohne Corona nicht in den größten eigenen Sitzungssaal brächten und externe Anmietung daher ohnehin erforderlich wäre. Momentan waren wir öfter im Audimax unserer Uni, da müssen wir als staatliche Behörde nur die Nebenkosten zahlen, das ist dann ein Fuffi für jedes Verfahren, also auch wirtschaftlich absolut vertretbar. Inzwischen gehen aber die Präsenzvorlesungen wieder los, da müssen wir auf teurere Hallen ausweichen, bis wieder Semesterferien sind...

  • Wieso ist das kein gutes Beispiel?

    Weil da im Wege der Amtshilfe ersucht wird und die Polizei nicht weisungsgebunden ist. "Anfordern" in dem Sinn ist nicht. Das Ersuchen erfolgt bei uns über die Geschäftsleitung. Sitzungspolizei einerseits, Hausrecht andererseits.

  • Und: Ist Dein Corona-Test dann auch nicht älter als 24 Std.?
    Und was heißt: Ich werde einführen? Das kann grds. sicherlich nur die Behördenleitung verannlassen. Oder kontrollierst Du dann direkt am Saaleingang?

    WIR sind der Sitzungsvorsitzende im ZV-Termin und können nach dem GVG auch bestimmen inwieweit Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. (Denke gerade an einen Termin gegen einen Reichsbürger, wo die Kollegin Polizeipräsenz angefordert und auch bekommen hat)
    ...…

    Wobei unsere Sitzungshoheit am Saaleingang endet, Das wollte ich auch durch meine Anmerkung deutlich machen. Im Übrigen Haus liegt die Hoheit bei der Behördenleitung.

  • ....
    Die Vorlage eines Negativtestest vor der Teilnahme an einem ZV- Termin sollte verpflichtend eingeführt werden.
    Denn auch ein ZV- Termin ist eine öffentliche Veranstaltung, wie zB. Sport- oder Kulturveranstaltungen.
    Da dies vermutlich die Justiz nicht leisten wird oder kann, werde ich nur solche Besucher in meine ZV - Termine zulassen, die zumindest Beteiligte im Sinne von § 9 ZVG sind und oder als Bietinteressenten den Nachweis der Erbringung von 10% Sicherheitsleistung nachweisen können. Andere Terminsinteressenten werde ich nicht zulassen.
    Diese Hoheit steht uns auch als Terminsvorsitzende nach dem GVG zu.

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    1. Korinther 16,14


  • ... oder als Bietinteressenten den Nachweis der Erbringung von 10% Sicherheitsleistung nachweisen können. Andere Terminsinteressenten werde ich nicht zulassen...

    Ob das so einfach ist?

    Schließlich könnte ein Bieter auch ohne SL bieten, sofern dies nicht durch gewisse Verfahrensbeteiligte gefordert wird.
    Eine Entscheidung, SL zu verlangen, steht dem jeweiligen Terminsvorsitzenden nicht zu, wenn ich richtig aufgepasst habe.

  • @312...

    .....Es interessiert mich nicht ob es „so einfach ist oder nicht“ Ich habe das bereits so praktiziert und werde es beibehalten. Auch sehe ich einer eventuellen Zuschlagsbeschwerde gelassen entgegen. Solle meine Entscheidung/ der Zuschlag aufgehoben werden gibt es halt einen neuen Termin....
    wir sind die Vorsitzenden und bestimmen nach dem GVG !

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    1. Korinther 16,14

  • @312...

    .....Es interessiert mich nicht ob es „so einfach ist oder nicht“ Ich habe das bereits so praktiziert und werde es beibehalten. Auch sehe ich einer eventuellen Zuschlagsbeschwerde gelassen entgegen. Solle meine Entscheidung/ der Zuschlag aufgehoben werden gibt es halt einen neuen Termin....
    wir sind die Vorsitzenden und bestimmen nach dem GVG !


    Kein Grund, aus dem Sattel zu gehen.

    Ich wollte nur lediglich darauf hinweisen, dass es zu einer Zuschlagsbeschwerde kommen kann.
    Und da wären Aussagen wie "interessiert mich nicht" oder "habe ich so praktiziert und werde es beibehalten" vielleicht nicht die besten Argumente.

    Und sofern ein Zuschlag aufgehoben wird und ein neuer Termin abzuhalten ist:
    Würde man dann doch Bietinteressenten ohne SL zulassen oder wieder sehenden Auges in die Beschwerde rennen?


    Grundsätzlich:
    Du machst dein Verfahren so, wie Du es für richtig hälst.

    Es ging mir nur darum, dass sich bei dieser Verfahrensweise Angriffsflächen bieten.


  • … Andere Terminsinteressenten werde ich nicht zulassen.

    Damit machst Du den Termin zu nichts anderem als zu einer nichtöffentlichen Sitzung. Und das sieht das GVG gerade nicht vor.

    Bliebe nur noch die "Saarland-Lösung". Entweder anerkannter Test wird vorgelegt oder es wird vor Ort ein Schnelltest durchgeführt (https://www.saarland.de/DE/portale/cor…odell_node.html).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das GVG schreibt nicht vor, dass alle Zutrittswilligen auch Zutritt erhalten müssen. Auch in der Versteigerung ist die Öffentlichkeit durch die Saalkapazität beschränkt (siehe LG Memmingen, Rpfleger 2015, 720). Wenn man sich auf den einschlägigen Portalen umguckt, haben viele Gerichte Hinweise, dass bei zu großem Andrang die Plätze zunächst an die Verfahrensbeteiligten und dann an Bieter mit nachgewiesener oder mitgebrachter Sicherheitsleistung vergeben werden. Viele der mir bekannten Gerichte handhaben das auch tatsächlich so.

    Ich möchte hier nicht öffentlich ins Detail gehen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass eine solche Beschränkung auch -zuschlagsbeschwerdefest- rechtlich begründbar ist, sofern der Saal grundsätzlich so dimensioniert ist, dass ein ausreichendes Bietgeschehen ermöglicht wird.

  • :daumenrauÜ

    Das GVG schreibt nicht vor, dass alle Zutrittswilligen auch Zutritt erhalten müssen. Auch in der Versteigerung ist die Öffentlichkeit durch die Saalkapazität beschränkt (siehe LG Memmingen, Rpfleger 2015, 720). Wenn man sich auf den einschlägigen Portalen umguckt, haben viele Gerichte Hinweise, dass bei zu großem Andrang die Plätze zunächst an die Verfahrensbeteiligten und dann an Bieter mit nachgewiesener oder mitgebrachter Sicherheitsleistung vergeben werden. Viele der mir bekannten Gerichte handhaben das auch tatsächlich so.

    Ich möchte hier nicht öffentlich ins Detail gehen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass eine solche Beschränkung auch -zuschlagsbeschwerdefest- rechtlich begründbar ist, sofern der Saal grundsätzlich so dimensioniert ist, dass ein ausreichendes Bietgeschehen ermöglicht wird.


    :daumenrau... genauso ist es....

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    1. Korinther 16,14

  • Ich gehe dabei voll mit zu sagen, dass der Raum eben nur eine gewisse Kapazität hat und weise in meiner Terminsbestimmung auch darauf hin. Aber im Übrigen sehe ich es wie die anderen und sortiere Interessenten nicht danach aus, ob sie eine SL nachweisen können oder nicht. Die Leute kommen in der Reihenfolge rein, wie sie eben vor der Tür stehen und für die Verfahrensbeteiligten halte ich ggf. Plätze frei. Ich weise in meiner TB darauf hin, dass man rechtzeitig kommen sollte und dann ist gut.

  • Vielleicht ist auch nicht nur eine einzige der hier geschilderten Handhabungen zulässig. Dazu sind die Gegebenheiten vielleicht auch zu unterschiedlich.

    Sich an die Vorgaben in der Terminierung oder in der sitzungspolizeilichen Verfügung zu halten, ist sicher der erste Schritt zur Zuschlagsbeschwerdefestigkeit.

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