Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • Ich hänge mich mich auch nochmal "ran" und finde die Idee von Luedenscheid42 gar nicht so schlecht. Ich hatte unabhängig davon - auch dank Anregung von Kollegen - ebenfalls schon über Schnelltests nachgedacht.
    Inzwischen ist die Situation so, dass sich jeder quasi fast in jedem Dorf kostenlos einem Antigen- Schnelltest unterziehen darf. Warum sollte das, was für Friseure etc. verbindlich gilt, nicht auch im ZV- Termin angewendet werden?

    Wenn man zukünftig also in die TB den Passus "Zutritt für Bietinteressent*innen nur mit Nachweis eines höchstens 24 Std. alten negativen Corona-Schnelltests oder mit Impfnachweis möglich" aufnimmt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das im Zweifel ein LG für nicht zulässig erklärt. Und falls doch, dann ist das eben so. Versuch macht klug!
    Von Beteiligten kann ich das rechtlich wohl eher nicht verlangen, da ich ansonsten den Zutritt verwehren nüsste, was schon eher angreifbar ist.
    Zwar mag mancher argumentieren, dass für das Vorhaben die gesetzliche Grundlage fehlen würde; verboten ist es mir andererseits aber auch nicht explizit; es ist schlichtweg nicht geregelt, weil es einfach niemanden interessiert.
    Beispiel: In den Corona- Erlassen des MJ ist bei uns in Niedersachsen wortwörtlich nur von den Terminen und Verfahren der Richterinnen und Richter die Rede. Traurig, aber es zeigt doch, dass man - wie hier auch schon erwähnt - als Rechtpfleger tatsächlich auf sich alleine gestellt ist.

  • Ich hänge mich mich auch nochmal "ran" und finde die Idee von Luedenscheid42 gar nicht so schlecht. Ich hatte unabhängig davon - auch dank Anregung von Kollegen - ebenfalls schon über Schnelltests nachgedacht.
    Inzwischen ist die Situation so, dass sich jeder quasi fast in jedem Dorf kostenlos einem Antigen- Schnelltest unterziehen darf. Warum sollte das, was für Friseure etc. verbindlich gilt, nicht auch im ZV- Termin angewendet werden?

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    Wohl deshalb, weil im ZV-Termin keine "körpernahe Dienstleistung" erfolgt. ;)

    Ohne Verordnung, die das Vorzeigen einer entsprechenden Bescheinigung über den negativen Schnelltest bzw. Selbsttest für Gerichtstermine vorgibt, dürfte tatsächlich die Grundlage fehlen.


  • Wohl deshalb, weil im ZV-Termin keine "körpernahe Dienstleistung" erfolgt. ;)

    Das könnte ein Argument sein :wechlach:

    Dennoch sind viele Leute in einem geschlossenen Raum zusammen und ich bin für einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf der "Veranstaltung" verantwortlich. Ich bin von der Idee irgendwie noch nicht ab ;)


  • Wohl deshalb, weil im ZV-Termin keine "körpernahe Dienstleistung" erfolgt. ;)


    Dennoch sind viele Leute in einem geschlossenen Raum zusammen und ich bin für einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf der "Veranstaltung" verantwortlich.

    Das scheint mir im Moment das Kernproblem zu sein. Wenn man den Aerosolforschern glaubt (ich wußte bis vor kurzem gar nicht, dass es sowas gibt), dann gibt es im Freien so gut wie keine Ansteckungsgefahr.

    Wäre es da nicht sinnvoll, ab jetzt draußen zu versteigern? Die Temperaturen sind ja mittlerweile erträglich und mehr Öffentlichkeit lässt sich kaum herstellen, oder?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Das scheint mir im Moment das Kernproblem zu sein. Wenn man den Aerosolforschern glaubt (ich wußte bis vor kurzem gar nicht, dass es sowas gibt), dann gibt es im Freien so gut wie keine Ansteckungsgefahr. Wäre es da nicht sinnvoll, ab jetzt draußen zu versteigern? Die Temperaturen sind ja mittlerweile erträglich und mehr Öffentlichkeit lässt sich kaum herstellen, oder?

    Gibt durchaus schon Rpfl, die das machen. Sofern das eigene Gericht ein entsprechendes Platzangebot hat. Bei uns würden selbst in den Innenhof nicht viele Leute passen.

  • .....
    das Kernproblem liegt doch darin, dass wir als Gericht einer jeweiligen "Landesbehörde", keine wegweisenden Handlungsabläufe mit auf den Weg bekommen. Die jeweiligen MPen unserer Bundesländer sind sich da selbst nicht einig, es gibt keine einheitlichen Vorgaben, die dann wiederum von unseren OLGs und LGs umgesetzt und weitergegeben werden. Keiner traut sich da verbindlich Anordnungen zu treffen und für deren Durchsetzung Sorge zu tragen. Dies ist mE eine "verwaltungsorganisatorische Angelegenheit", die auch der Sorgfalts- und Fürsorgepflicht des Dienstherren uns und unseren Kollegen an den Amtsgerichten obliegt....
    Wir als "Sitzungsvorsitzende" sollen und müssen dies selbst entscheiden, regeln oder anordnen und haben somit den "schwarzen Peter" in der Hand.
    Bei derzeitigen Inzidenzen von über 300 in unserm Kreis ist doch auch eine Terminsverlegung in einen größeren, außergerichtlichen Raum/Saal wie auch immer keine zufriedenstellende Lösung......

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Ich habe das mit den mangelnden Vorgaben zunächst auch nicht verstanden.

    Da muss ich zumindest teilweise zurückrudern: Jedes Gericht ist alleine vom Bau und den übrigen örtlichen Gegebenheiten anders. Das lässt sich nicht vernünftig (=soviel Justiz wie unter Pandemiebedingungen möglich) zentral regeln.

    Ok, ein paar mehr grundsätzliche Anordnungen wären allerdings wünschenswert.


  • Wohl deshalb, weil im ZV-Termin keine "körpernahe Dienstleistung" erfolgt. ;)


    Dennoch sind viele Leute in einem geschlossenen Raum zusammen und ich bin für einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf der "Veranstaltung" verantwortlich.

    Das scheint mir im Moment das Kernproblem zu sein. Wenn man den Aerosolforschern glaubt (ich wußte bis vor kurzem gar nicht, dass es sowas gibt), dann gibt es im Freien so gut wie keine Ansteckungsgefahr.

    Wäre es da nicht sinnvoll, ab jetzt draußen zu versteigern? Die Temperaturen sind ja mittlerweile erträglich und mehr Öffentlichkeit lässt sich kaum herstellen, oder?

    Das wurde tatsächlich auch schon diskutiert, allerdings habe ich auch im Juli oder August keine Garantie für schönes Wetter. Wenn es dann z.B. stark regnet und / oder mir die Unterlagen durcheinander wehen, stellt sich die Frage, ob das dann wirklich Sinn macht.

  • Die Frage stellt sich nicht, zumindest nicht mir. Ich halte im Freien keine Termine ab.

    Wie soll das funktionieren? Wir stehen alle rum, ich sitze mit dem Stuhl und Tisch in der Pampa rum und alle anderen stehen, die Schecks lege ich unter einen Stein..

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wir als "Sitzungsvorsitzende" sollen und müssen dies selbst entscheiden, regeln oder anordnen und haben somit den "schwarzen Peter" in der Hand

    Ich halte dies für eine sehr gute Sache, denn damit kann man flexibel auf alle Bedingungen (baul. Bedingungen, vor Ort bestehende Inzidenz, Anzahl der Verfahrensbeteiligten etc.) reagieren. Wenn ich mir unser Bundesland anschaue, ist die Lage in den einzelnen Landkreisen derart unterschiedlich, dass dasjenige, was für das Amtsgericht A notwendig ist, beim Amtsgericht B noch lange nicht erforderlich ist (im Sinn einer Aufrechterhaltung der Rechtspflege).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ein AG aus der Nachbarschaft macht das auf einer Freilichtbühne in Form eines Amphitheaters. Da halten auch die nahe gelegen Schulen schon mal Unterricht oder Besprechungen ab.

    Sowas würde mir dann auch gefallen...

    (Habe da vor Jahren mal Fury gehört, war großartig)

  • Vom Büro aus. Cool.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Weil die Leute eine Gegenrechnung von Grundstückswert zu Abrisskosten angestellt haben und nicht auf einen Wert von 0 gekommen sind. Und der Gläubiger hat dieselbe Rechnung in Bezug auf die verauslagten Verfahrenskosten aufgemacht.

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