Hallo zusammen,
in meinem OLG- Bezirk (Niedersachsen) wurde wegen der Corona- Lage die Notwendigkeit der Durchführung von Gerichtsterminen (richtiger Weise) den Richter/innen und Rechtspfleger/innen überlassen, jedoch darum "gebeten", nicht zwingend erforderliche Termine nicht unbedingt jetzt stattfinden zu lassen.
Wie handhabt ihr das mit euren Zwangsversteigerungsterminen? Hebt ihr die demnächst (innerhalb welcher Zeit?) stattfindenden Termine auf? Dann wären ggf. entstandene Auslagen des Gerichts diesen Termin betreffend (Veröffentlichungen) sicherlich der Landeskasse aufzuerlegen.
Falls tatsächlich bald eine allgemeine Ausgangssperre verfügt wird, rechtfertigt diese mögliche Bietinteressenten sicherlich nicht zu einer Ausnahme zur Teilnahme am Termin, oder? Spätestens dann sind die Termine meiner Meinung nach ohnehin zwingend aufzuheben.
Ich persönlich tendiere dazu, erstmal meine Termine bis Ende April (zwei) aufzuheben und die weitere Entwicklung abzuwarten. Alleine schon aus dem Grund, weil bei uns derzeit weniger als 50 % aller Bediensteten anwesend sind (der Rest muss Kinder betreuen, ist mit grippalen Infekten krank, macht Homeoffice oder ist nach Urlaub in Risikogebieten in Quarantäne).
Habt ihr Erfahrungen oder Ideen? Wie "läufts" bei euch?