A. und B. sind Eigentümer zu je 1/2 des Grundstücks. Am01.3. bewilligt B. eine GS zugunsten von C. lastend auf dem gesamten Grundbesitz. Es erging eine Zwischenverfügung, die Bewilligung des weiteren Eigentümers A und dessen Unterwerfungserklärung vorzulegen oder die Bewilligung abzuändern, dass nur der 1/2 Anteil belastet werden soll.
Jetzt wird eine Zwasi auf dem Grundbesitz von B. beantragt. Meine Überlegung war, den 1/2-Anteil von B mit der einer Vormerkung zu belasten, den 1/2-Anteil von A nicht, da ich hier kein nachrangiges Recht habe.
Nun wird ein GB-Auszug der Betreuerin von B. beantragt. Aus dem Betreuerausweis ergibt sich, dass B. schon vor dem 01.03. unter Betreuung stand.
Ist nun noch Raum für eine Vormerkung oder besteht kein rückwirkend heilbarer Eintragungsmangel mehr, so dass ich die GS zurückweisen und die Zwasi eintragen kann?